?Se­kre­t?­rin des Vor­stands ge­sucht“ – Ak­tu­el­le Stu­die der Uni­ver­si­t?t Pa­der­born: Im­mer noch h?u­fig Dis­kri­mi­nie­rung in Stel­le­n­an­zei­gen von Zei­tun­gen

Eine aktuelle Studie der Universit?t Paderborn weist jetzt nach, dass Stellenanzeigen in Zeitungen h?ufig nicht neutral formuliert werden. Prof. Dr. Martin Schneider von der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften, unter dessen Leitung die Untersuchung durchgeführt wurde: ?Die Stellenanzeigen schrecken durch die Wortwahl bestimmte Bewerbergruppen, zum Beispiel M?nner oder ?ltere, von einer Bewerbung ab. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Jahr 2006 sollte sich dies eigentlich ?ndern. Dass dies nur teilweise geschehen ist, zeigt unsere Studie, in der mehr als 300 Stellenanzeigen in Zeitungen untersucht worden sind.“

Im Jahr 2005 seien laut Studie 47 Prozent der Stellenanzeigen diskriminierend gewesen, 2010 nur noch 25 Prozent. Diskriminierende Formulierungen im Hinblick auf das Alter seien beinahe v?llig verschwunden. Martin Schneider: ?Diskriminierende Formulierungen im Hinblick auf das Geschlecht sind zwar seltener geworden, kommen aber immer noch überraschend h?ufig vor: Im Jahr 2005 waren 36 Prozent der Anzeigen diskriminierend im Hinblick auf das Geschlecht, im Jahr 2010 immer noch 23 Prozent. Der Rückgang diskriminierender Formulierungen ist besonders stark bei kleineren Unternehmen unter 250 Besch?ftigten.“

Da von gesetzlicher Seite keine starken Sanktionen vorgesehen seien, suchten Arbeitgeber oft weiterhin die ?Sekret?rin“ oder den ?Gesch?ftsführer“, selbst wenn dies nicht rechtens sei. Klagen von Konkurrenten auf Schadensersatz seien zwar m?glich, k?men aber seltener vor, als das bei Verabschiedung des Gesetzes erwartet worden sei. Allerdings habe das Gesetz wenig ?nderungen gebracht, was diskriminierende Stellenanzeigen im Hinblick auf das Geschlecht angehe, da solche Formulierungen schon vor 2006 nicht rechtens gewesen seien. Beim Alter sei dies anders, so Schneider: ?Erst seit 2006 sind Stellenanzeigen, in denen zum Beispiel jemand ?unter 40“ gesucht wird, nicht erlaubt. Solche Anzeigen sind, wie die Studie zeigt, beinahe v?llig verschwunden. Hier haben die Arbeitgeber also reagiert.“

Warum sich geschlechtsdiskriminierende Stellenanzeigen so hartn?ckig hielten, k?nne die Studie nicht abschlie?end kl?ren. Offenbar bevorzugten Arbeitgeber weiterhin M?nner auf bestimmten Stellen und Frauen auf anderen. Entsprechend gebe es offensichtlich weiterhin typische M?nner- und typische Frauenberufe. Die gesetzlichen Regelungen wiederum s?hen zu geringe Sanktionen vor. Nur ver?nderte gesellschaftliche Werte dürften daher eine wirkliche ?nderung auch des Einstellungsverhaltens und der Stellenanzeigen nach sich ziehen.

In der Studie wurden Stellenanzeigen aus ausgew?hlten Samstagsausgaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Neuen Westf?lischen Zeitung ausgewertet. Die Anzeigen entstammten je zur H?lfte dem Jahr 2005 und dem Jahr 2010. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat 2006 in Kraft.

Weitergehende Informationen: http://wiwi.upb.de/dep1/personalwirtschaft-prof-dr-schneider
 

Quelle: Frauke Bauhoff; Martin Schneider (2013): ?Sekret?rin des Vorstandes“ gesucht: Stellenanzeigen und die expressive Funktion des AGG. In: Industrielle Beziehungen 20(2013)1: 54-67. (DOI 10.1688/1862-0035_IndB_2013_01_Bauhoff)

Foto (Universit?t Paderborn): Prof. Dr. Martin Schneider
Foto (Universit?t Paderborn): Prof. Dr. Martin Schneider
Foto (Universit?t Paderborn): Prof. Dr. Martin Schneider
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