Gute wissenschaftliche Praxis
Die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist eines der fundamentalen Rechte unserer Gesellschaft. Nur durch diese verbürgte Freiheit ist wahrer Erkenntnisgewinn m?glich, der Motor allen Strebens in der Wissenschaft. Diesem Privileg wohnt dabei die Anforderung nach Integrit?t und Glaubhaftigkeit inne – darauf baut das Vertrauen, welches die Gesellschaft in die Wissenschaft setzt.
Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, es zu pflegen und zu f?rdern, sieht sich die Universit?t Paderborn der Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis in besonderem Ma?e verpflichtet.
Als Rahmenwerk hat die Universit?t Paderborn im September 2021 die Ordnung "Leitlinien und Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universit?t Paderborn" erlassen. Diese bietet einen ?berblick über die Grunds?tze wissenschaftler Integrit?t und legt die Verfahren zur Sicherung selbiger an unserer Universit?t fest.
Ansprechperson
Ombudsperson für die gute wissenschaftliche Praxis
Ihre erste Ansprechperson bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis.
Kommission
St?ndige Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die st?ndige Kommission hat den Auftrag, die Standards und Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis kontinuierlich weiterzuentwickeln und Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Rahmen des festgelegten Verfahrens aufzukl?ren.