Aus­schrei­bung von Prei­sen der Uni­ver­si­t?ts­ge­sell­schaft für her­aus­ra­gen­de Ab­schluss­a­r­bei­ten aus dem Jahr 2010/2011

Auf Vorschlag der Universit?t Paderborn zeichnet die Universit?tsgesellschaft Studierende aus, die im Zeitraum vom 1. November 2010 bis zum 31. Oktober 2011 eine herausragende Staatsexamens-, Magister-, Diplom- oder Masterarbeit abgeschlossen und s?mtliche Prüfungsleistungen erbracht haben. Das Niveau der Arbeiten muss deutlich über dem Niveau vergleichbarer Abhandlungen liegen und m?glichst die Note 1,0 aufweisen. Eine angemessene Studiendauer bzw. Bearbeitungszeit wird als weiteres Beurteilungskriterium berücksichtigt. In der Regel sollte die Studiendauer die Regelstudienzeit zzgl. zwei Semester nicht überschreiten.

Durch die Annahme der mit der Auszeichnung verbundenen Pr?mie gehen die Ausgezeichneten keine Verpflichtungen ein.

Der Preis ist dotiert mit jeweils 1.300,00 Euro.

Vorschlagsberechtigt ist jede Gutachterin bzw. jeder Gutachter der in Frage kommenden Arbeiten. Folgende Bewerbungsunterlagen sind in doppelter Ausfertigung einzureichen:

  1. Exemplar der Arbeit,
  2. Kopie des Hochschulzugangs- und des abschlusszeugnisses,
  3. Nachweis über die Dauer des Studiums (z.B. Bachelor, Master, Diplom),
  4. Lebenslauf und
  5. ausführliche Begründung oder ggf. ein Gutachten, das ein Urteil über die Preiswürdigkeit der Abhandlung erm?glicht
  6. ein weiteres Gutachten einer/eines Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers aus dem engeren Fachgebiet der vorgeschlagenen Abschlussarbeit.

Die Vorschlagsfrist endet am 31. Oktober 2011. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Vorschl?ge sind an das Dezernat 2.2, Zimmer B 2-339, der Hochschulverwaltung zu richten. Die Vergabe erfolgt in den Kategorien:

1. Ingenieur- und Naturwiossenschaften: 1. Preis mit 1.300,00 Euro

2. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften einschlie?lich Wirtschaftswissenschaften: 1. Preis mit 1.300,00 Euro

?ber die Vergabe in den Kategorien beschlie?t das Pr?sidium in freier

Bewertung der eingereichten Arbeiten auf Empfehlung der Kommission für

Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und unter Hinzuziehung der

Frauenbeauftragten. In Ausnahmef?llen ist es m?glich, den Preis in einer

Kategorie nicht zu vergeben oder je Kategorie mehr als einen Preis zu

verleihen.