Hinweise zum Presse- und Urheberrecht
Mediale Inhalte sind grunds?tzlich urheberrechtlich geschützt – sowohl Texte und Fotos in Printausgaben als auch Inhalte von Onlinemagazinen, Webseiten oder Social Media.
Ver?ffentlichte Texte in der Presse
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Social Media
Anders verh?lt es sich mit Inhalten in sozialen Netzwerken, die 365足彩投注_365体育投注@ auf Plattformen wie Facebook sehen und anschlie?end ?teilen“ m?chten. Das ist in der Regel unproblematisch und legal, solange es sich hierbei nur um das Teilen ?ffentlicher Beitr?ge anderer Nutzer handelt. Es verst??t jedoch gegen das Urheberrecht, Screenshots oder Fotos von Zeitungsartikeln zu ver?ffentlichen.
Fotos und Videos
Auch im Umgang mit Bildrechten gibt es einiges zu beachten. Dazu geh?rt zum Beispiel, eine Einwilligungserkl?rung von den abgebildeten Personen einzuholen, bevor Bilder ver?ffentlicht werden. Auch Nutzungsrechte müssen abgekl?rt werden. Rechtliches zum Thema Foto-, Video- und Audioaufnahmen haben wir auf einer separaten Seite für 365足彩投注_365体育投注@ zusammengefasst.
Weitere Informationen
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