Informationen für internationale Forschende und Mitarbeitende
Auf dieser Seite finden 365足彩投注_365体育投注@ Informationen, die Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts in Paderborn nützlich sein k?nnten. Selbstverst?ndlich helfen Ihnen die Welcome Services jederzeit gerne weiter und beraten 365足彩投注_365体育投注@ pers?nlich. Treten 365足彩投注_365体育投注@ zu einer Terminvergabe bitte per E-Mail oder Telefon mit uns in Kontakt.
Wir stellen Ihnen auf Anfrage Checklisten zu den Themen Vorbeitungen, Wohnraumsuche, Schritte nach der Ankunft sowie vor der Abreise zur Verfügung, die Ihnen eine Orientierung bei der Organisation Ihres Aufenthalts bieten k?nnen.
365足彩投注_365体育投注@ sind an der Universit?t Paderborn besch?ftigt und haben einen Arbeitsvertrag? In Fragen zu Dokumenten und Vertr?gen hilft Ihnen gerne das Personaldezernat weiter.
Themen und Informationen
Ob 365足彩投注_365体育投注@ ein Visum beantragen müssen, h?ngt von Ihrem Herkunftsland sowie von der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab. Die Einreise- und Visabestimmungen für Deutschland k?nnen sich ?ndern. Bitte prüfen 365足彩投注_365体育投注@ alle Angaben zu den jeweiligen Visa vor der Einreise auf den Seiten des Ausw?rtigen Amts.
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@: Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten ?berblick über das Thema. Bitte lassen 365足彩投注_365体育投注@ sich ggf. bei der zust?ndigen Auslandsvertretung beraten.
Staatsangeh?rige der EU, des Europ?ischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz | Staatsangeh?rige aus Mitgliedsstaaten der EU, aus Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ben?tigen generell kein Visum. Für l?ngere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit müssen 365足彩投注_365体育投注@ sich jedoch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ggf. kann von der Ausl?nderbeh?rde ein Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung eingefordert werden. Staatsangeh?rige der Schweiz und ihre Familienangeh?rigen genie?en ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU, müssen aber eine spezielle, rein deklaratorische Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen. |
Staatsangeh?rige aus Australien, Gro?britannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA | Staatsangeh?rige dieser Staaten ben?tigen kein Visum für die Einreise. Für l?ngere Aufenthalte über drei Monate müssen 365足彩投注_365体育投注@ jedoch nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde beantragen. In einigen F?llen kann es dennoch sinnvoll sein, ein Visum vor Einreise zu beantragen. Forschungspreistr?ger*innen der Humboldt-Stiftung dürfen ihre wissenschaftliche T?tigkeit in Deutschland beispielsweise erst aufnehmen, wenn die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Dies kann einige Wochen in Anspruch in nehmen. Falls 365足彩投注_365体育投注@ ein Stipendium erhalten, erkundigen 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte direkt bei Ihrem Stipendiengeber, welche Regelungen für 365足彩投注_365体育投注@ gelten. |
Staatsangeh?rige aller anderen Staaten | A) Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht l?nger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verl?ngert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Nach drei Monaten müssen 365足彩投注_365体育投注@ in Ihr Herkunftsland zurückreisen. Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen 365足彩投注_365体育投注@ unter anderem nachweisen, dass 365足彩投注_365体育投注@ w?hrend Ihres Aufenthalts in Deutschland die Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Verm?gen bzw. Einkommen finanzieren k?nnen. Darüber hinaus ben?tigen 365足彩投注_365体育投注@ eine für die gesamte Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Achten 365足彩投注_365体育投注@ darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck ?wissenschaftliche T?tigkeit“ oder ?Forschung“ anzugeben. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. B) Aufenthalte über drei Monate Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit führen, müssen 365足彩投注_365体育投注@ bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland (D-Visum) beantragen. Dies gilt auch, wenn 365足彩投注_365体育投注@ sich bereits in einem anderen Staat der Europ?ischen Union aufhalten. Bitte reisen 365足彩投注_365体育投注@ nicht mit einem ?Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie C) nach Deutschland ein, wenn 365足彩投注_365体育投注@ planen, l?nger als drei Monate in Deutschland zu bleiben. Mit einem nationalen Visum der Kategorie ?D“ k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich au?erdem bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei bewegen. Das nationale Visum wird i.d.R. für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen 365足彩投注_365体育投注@ auf Grundlage des Visums bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. In der Regel sind für einen Antrag eines D-Visums folgende Unterlagen notwendig:
Bitte erkundigen 365足彩投注_365体育投注@ sich frühzeitig bei der jeweiligen Auslandsvertretung, welche Unterlagen 365足彩投注_365体育投注@ für Ihren Visumsantrag ben?tigen, da die Dokumente je nach Antragsland unterschiedlich sein k?nnen. |
Quellen: Ausw?rtiges Amt, Euraxess Germany, Webseite der Ausl?nderabteilung der Stadt Paderborn
Da es einige Zeit dauern kann, bis 365足彩投注_365体育投注@ eine geeignete Wohnung in Paderborn finden, ist es empfehlenswert, sich m?glichst früh um die Unterkunft für sich (und ggf. Ihre Familie) zu kümmern. Gerne lassen die Welcome Services Ihnen auf Anfrage eine kommentierte Liste zukommen, die einen ersten ?berblick über Wohnm?glichkeiten gibt. Sollten 365足彩投注_365体育投注@ Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft (z. B. bei der Kommunikation mit Vermieter*innen) ben?tigen, unterstützen wir 365足彩投注_365体育投注@ gerne auch pers?nlich.
Kurzfristiges Wohnen
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ für die ersten N?chte eine ?bernachtungsm?glichkeit suchen oder nur für eine kurze Zeit nach Paderborn kommen, bieten sich Hotels, Hostels oder die Jugendherberge an. Eine ?bersicht der Hotels und Ferienwohnungen in Paderborn finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Website der Stadt Paderborn.
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ nur für wenige Wochen eine Unterkunft suchen, gibt es in Paderborn mehrere G?steh?user mit Zimmern in verschiedenen Gr??en und Preisklassen. Eine kommentierte Liste kann bei den Welcome Services angefragt werden.
G?stehaus Apartments
Gastwissenschaftler*innen (ohne Arbeitsvertrag) der Universit?t Paderborn haben die M?glichkeit, über ihre gastgebende Fakult?t eine Wohnung im Jenny-Aloni-Haus zu mieten, wenn zum gewünschten Zeitpunkt noch eine Wohnung frei ist. Es befindet sich in unmittelbarer N?he zum Campus und umfasst insgesamt acht Apartments. Da das G?stehaus oft ausgebucht ist, sollte schon sehr frühzeitig eine Reservierung vorgenommen werden.
Das G?stehaus wird vom International Office betreut.
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@: Eine Reservierung kann nur durch eine Fakult?t der Universit?t Paderborn vorgenommen werden. Reservierungsanfragen für Studierende, Praktikant*innen, Mitarbeiter*innen oder Privatg?ste k?nnen nicht entgegengenommen werden. Die Apartments des G?stehauses werden monatsweise vermietet, das Buchen von einzelnen Tagen oder Wochen ist nicht m?glich.
Langfristiges Wohnen
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ für einen l?ngeren Aufenthalt nach Paderborn kommen, haben 365足彩投注_365体育投注@ verschiedene M?glichkeiten, in Paderborn und Umgebung eine Wohnung zu suchen.
- Immobilienportale (z. B. Immowelt, ImmobilienScout24)
- Anzeigenportale (z. B. Kleinanzeigen, WG-Gesucht, soziale Medien)
- Tageszeitungen und schwarze Bretter der Universit?t
Leider finden sich im Internet auch gelegentlich gef?lschte Wohnungsanzeigen. Bitte leisten 365足彩投注_365体育投注@ keine Vorauszahlungen, ohne vorher einen Vertrag unterzeichnet zu haben! Tipps, wie 365足彩投注_365体育投注@ gef?lschte Wohnungsanzeigen erkennen und was 365足彩投注_365体育投注@ tun k?nnen, wenn 365足彩投注_365体育投注@ Opfer von Immobilienbetrug geworden sind, finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Webseite der Verbraucherzentrale. |
Um in Deutschland leben zu k?nnen, ben?tigen sowohl 365足彩投注_365体育投注@ als auch Familienmitglieder, die 365足彩投注_365体育投注@ m?glicherweise begleiten, eine Krankenversicherung.
Es gibt sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen in Deutschland. Ob für 365足彩投注_365体育投注@ eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung in Frage kommt, h?ngt von Ihrer individuellen Situation ab.
Gesetzliche Krankenversicherungen | Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz von zurzeit 14,6% des Bruttogehalts (Stand: Juli 2024). Unter Umst?nden dürfen Krankenkassen Zusatzbeitr?ge erheben. Die Krankenversicherungsbeitr?ge (inklusive m?glicher Zusatzbeitr?ge) werden je zur H?lfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es zum Beispiel bei Zusatzbeitr?gen, Zusatzleistungen und beim Kundenservice. Gesetzliche Krankenkassen verrechnen anfallende Kosten direkt mit der ?rztin oder dem Arzt oder mit dem Krankenhaus. 365足彩投注_365体育投注@ müssen dazu lediglich vor der Behandlung Ihre Versichertenkarte vorlegen. Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder 365足彩投注_365体育投注@ nach Deutschland begleiten und dann ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, k?nnen diese unter bestimmten Umst?nden mit Ihnen zusammen versichert werden (Familienversicherung). Eine ?bersicht über gesetzliche Krankenkassen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier. |
Private Krankenversicherungen | Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung beschr?nkt und abh?ngig vom Jahreseinkommen. Wer über der j?hrlich wechselnden Jahreseinkommensgrenze (Stand 2024: 69.300 Euro) liegt, kann sich privat oder gesetzlich versichern. Falls Ihr Gehalt über der Jahreseinkommensgrenze liegt und 365足彩投注_365体育投注@ eine private Krankenversicherung bevorzugen, ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren, da ein Wechsel von einer privaten zurück zu einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Weiteres m?glich ist. Damit Ihre Krankenversicherung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis anerkannt wird, muss sie einen gleichwertigen Schutz bieten, wie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ("Private substitutive Krankenvollversicherung"). Bitte prüfen 365足彩投注_365体育投注@ deshalb immer genau, welche Leistungen die jeweilige Krankenversicherung deckt. Da viele Versicherungsunternehmen eine Reihe unterschiedlicher Tarife anbieten, sollten 365足彩投注_365体育投注@ beim Abschluss au?erdem darauf achten, dass 365足彩投注_365体育投注@ den passenden Tarif für Ihren Aufenthalt gew?hlt haben. Einige Tarife haben zum Beispiel eine maximale Versicherungsdauer, sind nicht verl?ngerbar oder k?nnen nur vor oder kurz nach der Einreise abgeschlossen werden. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@, dass bei neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen i.d.R. für bereits diagnostizierte Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz besteht und es oft Wartezeiten für Schwangerschaftsbehandlungen gibt. Eine umfangreiche ?bersicht über private Krankenversicherungen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier. |
Hinweise für EU-Bürger*innen:
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ w?hrend eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) und 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ sich für einen l?ngeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich und ihre Familienangeh?rigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@: Die Informationen auf dieser Webseite stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und k?nnen auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen. Gerne stellen wir bei Bedarf einen Kontakt her.
Haben 365足彩投注_365体育投注@ Fragen zum Leben in Paderborn und dem Arbeiten an unserer Universit?t? Wir beraten 365足彩投注_365体育投注@ gerne individuell. Neben pers?nlichen Terminen im Büro der Welcome Services bieten wir selbstverst?ndlich auch Online-Beratungen (z. B. per Zoom) an. Kontaktieren 365足彩投注_365体育投注@ uns zur Terminvereinbarung gerne einfach per E-Mail.
Als familienfreundliche Hochschule unterstützt 365足彩投注_365体育投注@ die Universit?t Paderborn bei der Planung und Organisation Ihres Aufenthalts mit Ihrer Familie in Paderborn. Erste Anlaufstelle an der Universit?t Paderborn bei Fragen rund um Kinderbetreuung und (finanzielle) Unterstützungsm?glichkeiten ist das FamilienServiceBüro.
Visum/Aufenthaltstitel für Familienangeh?rige
Je nach Staatsangeh?rigkeit ben?tigt auch Ihre Familie ein Visum für die Einreise. Auf der Seite des Ausw?rtigen Amts finden 365足彩投注_365体育投注@ eine ?bersicht über die L?nder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht.
Falls 365足彩投注_365体育投注@ bzw. Ihre Familienmitglieder ein Visum ben?tigen, empfiehlt es sich, die Antr?ge für 365足彩投注_365体育投注@ und Familienangeh?rige gleichzeitig zu stellen. Dies gilt i.d.R. auch, wenn Ihre Familie erst sp?ter einreisen m?chte, da die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann. Am besten vereinbaren 365足彩投注_365体育投注@ so früh wie m?glich einen Termin und erkundigen sich, welche Unterlagen 365足彩投注_365体育投注@ vorlegen müssen.
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@: Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten ?berblick über das Thema. Bitte lassen 365足彩投注_365体育投注@ sich ggf. bei der zust?ndigen Auslandsvertretung beraten.
Familienangeh?rige von EU- und EWR-Staatsangeh?rigen | Wenn 365足彩投注_365体育投注@ Staatsangeh?rige*r der EU oder des Europ?ischen Wirtschaftsraums und Arbeitnehmer*in in Deutschland sind, ben?tigen Ihre Familienangeh?rigen, die selbst Staatsangeh?rige eines EU- oder EWR-Staats sind, weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen l?ngeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig. Nach ihrer Einreise müssen Ihre Familienglieder sich ebenfalls beim Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden. Staatsangeh?rige der Schweiz und ihre Familienangeh?rigen genie?en ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU. 365足彩投注_365体育投注@ müssen jedoch eine spezielle (rein deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine Ausnahme betrifft Familienangeh?rige von EU- und EWR-Bürger*innen, die selbst weder Unions-, EWR-Bürger*innen oder Schweizer*innen sind: Ob ein Visum für die Einreise erforderlich ist oder nicht, richtet sich nach den Bestimmungen, die für Personen mit der jeweiligen Nationalit?t gelten. Eine Ausnahme gilt, wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU oder des EWR besitzen. Da es einige weitere Ausnahmen bzw. Regulierungen gibt, beispielsweise für Familienangeh?rige von Studierenden, informieren 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte vorher bei den zust?ndigen Beh?rden, welche Regeln für 365足彩投注_365体育投注@ gelten. Weitere Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier. |
Familienangeh?rige von Staatsagenh?rigen eines Drittstaats/Nicht-EU-Mitglieds | Ehegatten und minderj?hrige, ledige Kinder eines internationalen Wissenschaftlers bzw. einer internationalen Wissenschaftlerin k?nnen eine Aufenthaltserlaubnis aus famili?ren Gründen erhalten. Voraussetzungen:
Wenn die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, einen Aufenthaltstitel für Forschende (§20) hat oder Inhaber*in einer Blauen Karte EU (§19a) ist müssen die Familienmitglieder keine Deutschkenntnisse nachweisen. N?here Auskünfte erteilt die deutsche Auslandsvertretung oder die Ausl?nderbeh?rde. Der Aufenthaltstitel für Familienangeh?rige berechtigt i.d.R. auch zur Ausübung einer Erwerbst?tigkeit. Detaillierte Informationen zum Familiennachzug finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. und auf der Website der Stadt Paderborn: |
Herzlich Willkommen in Paderborn! Nach Ihrer Ankunft müssen einige bürokratische Angelegenheiten erledigt werden. Hier finden 365足彩投注_365体育投注@ eine ?bersicht über die wichtigsten Schritte.
Auf dem Campus
In Ihren ersten Tagen an der Universit?t Paderborn gibt es einige Dinge zu erledigen. Eine ausführliche Checkliste zur Einarbeitung für neue Mitarbeitende an der UPB finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Bankkonto
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ l?nger in Deutschland bleiben und regelm??ig Gehalt oder ein Stipendium beziehen und Miete, Strom und andere Rechnungen bezahlen müssen, ist es sinnvoll, ein Girokonto bei einer deutschen Bank zu er?ffnen.
Dafür ben?tigen 365足彩投注_365体育投注@
- Ihren Pass oder Personalausweis
- die Meldebescheinigung des Einwohneramts (diese erhalten 365足彩投注_365体育投注@, nachdem 365足彩投注_365体育投注@ sich bei der Stadt angemeldet haben)
- Einige Banken ben?tigen au?erdem die Aufenthaltserlaubnis, einen Beleg über regelm??iges Einkommen oder eine Best?tigung über die Dauer Ihres Aufenthalts
Da die Kontoführungsgebühren variieren, ist es empfehlenswert, die Preise der verschiedenen Geldinstitute miteinander zu vergleichen.
Mit der Er?ffnung Ihres Kontos erhalten 365足彩投注_365体育投注@ eine sogenannte EC-Karte, mit der 365足彩投注_365体育投注@ an Geldautomaten Ihrer Bank kostenlos Geld abheben k?nnen. Wenn 365足彩投注_365体育投注@ an einem Geldautomaten einer anderen Bank Geld abheben m?chten, werden teilweise Gebühren dafür erhoben.
Neben Bargeld akzeptieren die meisten Gesch?fte, Restaurants und Firmen EC-Karten und Kreditkarten. Kleinere Betr?ge, zum Beispiel in Cafés, werden meist in bar bezahlt.
Detailliertere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Rundfunkbeitrag
In Deutschland gibt es unabh?ngiges Radio, Fern?sehen und Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. 365足彩投注_365体育投注@ berichten frei von wirtschaft?lichen und politischen Einflüssen. Wer in Deutschland lebt und in einer Wohnung gemeldet ist, ist gesetzlich verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der ?ffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen. Momentan betragen die Kosten 18,36 Euro monatlich (Stand Juli 2024).
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ nur für kurze Zeit in Deutschland sind und aus diesem Grund eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht notwendig ist (wenn 365足彩投注_365体育投注@ beispielsweise in einem Hotel wohnen), müssen 365足彩投注_365体育投注@ den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen. Auch Bewohner des Jenny-Aloni-Hauses müssen den Rundfunkbeitrag nicht zus?tzlich bezahlen, da er schon in der Miete enthalten ist.
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ für l?ngere Zeit in Deutschland bleiben und Ihren Wohnsitz beim Anwohnermeldeamt angemeldet haben, erhalten 365足彩投注_365体育投注@ normalerweise automatisch die Aufforderung zur Zahlung der Gebühren per Post. Falls 365足彩投注_365体育投注@ diesen Brief nicht erhalten, ist es empfehlenswert, sich selbst online anzumelden, da sonst ggf. hohe Nachzahlungen gezahlt werden müssen.
Der Betrag muss pro Wohnung bezahlt werden. Das hei?t, wenn 365足彩投注_365体育投注@ mit mehreren Personen in einer Wohnung leben, muss der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden.
Detaillierte Informationen zum Rundfunkbeitrag finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Da das Visum nur zur Einreise und zu kurzfristigen Aufenthalten berechtigt, ben?tigen 365足彩投注_365体育投注@ bei Aufenthalten, die l?nger als 90 Tage dauern, eine Aufenthaltserlaubnis. Dementsprechend müssen 365足彩投注_365体育投注@ rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums beim lokalen Ausl?nderbüro eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Karte erteilt. Hierfür ist die Ausl?nderbeh?rde zust?ndig, in deren Zust?ndigkeitsbereich 365足彩投注_365体育投注@ Ihren Hauptwohnsitz nehmen wollen bzw. schon haben.
Auch Staatsangeh?rige aus Australien, Gro?britannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen l?ngeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Der Antrag sollte so früh wie m?glich gestellt werden, jedoch erst, nachdem 365足彩投注_365体育投注@ sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben.
Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Website der Stadt Paderborn.
Eine Ausnahme gilt für Staatsangeh?rige von EU/EWR-Staaten: 365足彩投注_365体育投注@ ben?tigen keine Aufenthaltserlaubnis, sondern melden ihren Wohnsitz einfach innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Stadt an.
Zur Info: Die Zust?ndigkeit der Mitarbeiter*innen der Ausl?nderabteilung der Stadt Paderborn richtet sich jeweils nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antragsteller*innen.
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@: Die Informationen auf dieser Webseite stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten ?berblick über das Thema. Bitte lassen 365足彩投注_365体育投注@ sich bei der Auslandsvertretung oder beim lokalen Ausl?nderbüro beraten.
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise oder Umzug müssen 365足彩投注_365体育投注@ sich und alle miteingereisten Familienmitglieder im Einwohneramt (Bürgerbüro) Ihres Wohnbezirks anmelden.
Vorsprachen bei der Stadt Paderborn sind nach vorheriger Terminvereinbarung m?glich und es kann zu l?ngeren Wartezeiten kommen. Hier k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ einen Termin vereinbaren.
Eine Hilfestellung zur Online-Terminvereinbarung finden 365足彩投注_365体育投注@ hier (in englischer Sprache).
Weitere Informationen und die ?ffnungszeiten des Einwohneramts der Stadt Paderborn finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Auf der ganzen Welt sind Wissenschaftler*innen akuten Bedrohungslagen ausgesetzt, sodass sie ihre Forschung in ihrem Heimatland nicht weiterführen k?nnen und gezwungen sind, ins Ausland zu flüchten.
Das Angebot der Welcome Services richtet sich an alle internationalen Forschenden und Mitarbeitenden der UPB. Für gef?hrdete Forschende und interessierte Gastgeber*innen gef?hrdeter Forschender bietet unser Team eine umfangreiche Unterstützung an. Die Welcome Services engagieren sich au?erdem im weltweit agierenden Scholars at Risk-Netzwerk und sind zust?ndig für F?rderprogramme wie die Philipp Schwartz-Initiative für gef?hrdete Wissenschaftler*innen. Informationen erhalten 365足彩投注_365体育投注@ gerne per E-Mail unter: welcome@upb.de
Hinweis: Geflüchtete Studierende werden vom International Office betreut und beraten. Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ auf dieser Webseite.
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