Das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen
Seit dem 1. Januar 2022 gilt in ganz Deutschland das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren: Studierende melden einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl, an welcher Universit?t sie studieren. Die Krankenkasse meldet diese Daten dann elektronisch an die Universit?t.
In bestimmten F?llen k?nnen Studierende von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden. Dies ist z.B. meist der Fall, wenn eine Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorliegt. Wichtig: Auch in diesem Fall müssen 365足彩投注_365体育投注@ sich zun?chst an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse wenden, damit diese die Befreiung der Universit?t digital übermittelt.
Der Datentransfer zwischen Krankenkassen und Hochschulen findet bundesweit ausschlie?lich elektronisch statt. Ohne die digitale Meldung Ihres Versicherungsstatus einer Krankenversicherung k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ nicht eingeschrieben werden.
-> Bitte wenden 365足彩投注_365体育投注@ sich in jedem Fall an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse - entweder für den Abschluss einer Krankenversicherung oder für eine Befreiung!