Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskr?fte Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der F?rderung betr?gt f¨¹r das
- Grundstipendium zwei Jahre,
- Abschlussstipendium sechs Monate,
eine Verl?ngerung ist jeweils m?glich.
Die F?rderungsleistungen werden als Zusch¨¹sse gew?hrt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium betr?gt 1.000,-€ monatlich (zzgl. eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).
Die Entscheidung ¨¹ber die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Pr?sidium auf Empfehlung der Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Antr?ge k?nnen von den wissenschaftlichen Nachwuchskr?ften gestellt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizuf¨¹gen:
- Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
- Lebenslauf
- Bef¨¹rwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
- Nachweis ¨¹ber die derzeitigen Eink¨¹nfte des Antragstellers
- Kopie des Abschlusszeugnisses
Die Universit?t Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erh?hen und bittet daher nachdr¨¹cklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung.
Die Antr?ge sind ¨¹ber die Dekaninnen bzw. Dekane der jeweiligen Fakult?ten der Universit?t Paderborn bis zum 31.03.2012 an die Hochschulverwaltung der Universit?t Paderborn, Dezernat 2 einzureichen.
Weitere Informationen sind im Internet unter http://www2.upb.de/~fr/2_4info.htm erh?ltlich.
Bewerbungsschluss: 31. M?rz 2012
Beginn der F?rderung: 01. Juni 2012
Weitere
Ausk¨¹nfte k?nnen bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke
Backer, B 2-232, Tel.: 05251 60 - 2563 eingeholt werden.