NR­We­ge ins Stu­di­um

Seit Anfang 2017 engagiert sich die Universit?t Paderborn im Programm "NRWege ins Studium". Zum einen wird die Teilnahme von Studieninteressierten mit und ohne Fluchthintergrund an studienvorbereitenden DSH-Kursen der Universit?t gef?rdert, zum anderen werden Stipendien f¨¹r Fachstudierende vergeben. Dabei handelt es sich um Vollstipendien von bis zu 992 € im Monat oder Leistungsstipendien ¨¹ber 300 € im Monat. Weiterhin erm?glicht "NRWege ins Studium" die St?rkung der Beratungsstruktur f¨¹r Gefl¨¹chtete und die Koordination von Fl¨¹chtlingsangelegenheiten in der Hochschule sowie die Vernetzung in der Region. Finanziert wird das Programm "NRWege ins Studium" aus Mitteln des Ministeriums f¨¹r Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

WICHTIG: Aktuell werden Bewerbungen f¨¹r die F?rderung von DSH-Kursen im ersten Quartal 2025 nur noch von gefl¨¹chteten Studierenden mit offiziellem Nachweis ¨¹ber eine Kopie des Aufenthaltsdokuments entgegen genommen.

Am 16.12.2024 um 15 Uhr findet eine zus?tzliche Beratungsstunde per Zoom f¨¹r die Bewerbung auf ein Voll- oder Leistungsstipendium f¨¹r Fachstudierende statt.

Kos­ten­freie Deutsch­kur­se f¨¹r Ge­fl¨¹ch­te­te

365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ haben:

- ein Aufenthaltsdokument, das Ihren Fluchthintergrund dokumentiert

- die Berechtigung in Paderborn oder Umgebung zu wohnen

- eine Zugangsberechtigung zu deutschen Universit?ten

Ihre Zugangsberechtigung wird nach Bewerbungseingang vom International Office gepr¨¹ft. F¨¹r eine erste Orientierung, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kann das Informationsportal Anabin der Kultusministerkonferenz konsultiert werden.
 

Bitte reichen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ einen ausgef¨¹llten Antrag auf Zulassung sowie Kopien Ihrer Zeugnisse und amtliche ?bersetzungen ein, sofern die Originale nicht auf Deutsch, Englisch oder Franz?sisch vorliegen. Detaillierte Informationen zur Bewerbung sind auf unserer entsprechenden Webseite abrufbar. Bewerbungsfrist ist jeweils sechs Wochen vor Quartalsbeginn. Ihre Bewerbung kann w?hrend unserer Sprechzeiten pers?nlich abgegeben oder per Post geschickt werden. Da 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ von uns per Post benachrichtigt werden, stellen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ bitte sicher, dass Ihre Adresse stets aktuell ist.

WICHTIG: Bitte f¨¹gen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ der Bewerbung auch eine Kopie Ihres Aufenthaltsdokuments bei.

Informieren 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ sich auch ¨¹ber unsere weiteren Angebote und Aktivit?ten f¨¹r Gefl¨¹chtete!

Damit 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ sich auf eine F?rderung der DSH-Kurse ¨¹ber das NRWege-Programm bewerben k?nnen, m¨¹ssen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ sich nach der Zulassung auch erfolgreich eingeschrieben haben. Ohne Einschreibung kann keine Bewerbung auf F?rderung erfolgen. Informationen zur Einschreibungen finden auf Ihrem Zulassungsbescheid.

F¨¹r die F?rderung der DSH-Kurse (erst ab Sprachniveau B1 m?glich) muss f¨¹r jedes Quartal eine offizielle Bewerbung eingereicht werden.

Die F?rderung umfasst ausschlie?lich die Teilnahme an den Kursen, nicht aber die Semestergeb¨¹hr.

Die Bewerbung muss folgende Anlage enthalten:

  • Antrag und Motivationsschreiben f¨¹r das jeweilige Quartal 
  • offizieller Fluchtnachweis (Kopie des aktuellen Aufenthaltsdokuments, Vorder- und R¨¹ckseite, anonymisiert bis auf Name, Vorname, Geburtsdatum und die Angaben bez¨¹glich des Aufenthaltsstatus)*
  • Bereitschaft, im Rahmen der F?rderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule zur Verf¨¹gung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen/Studien


Erst nach einer positiven Beurteilung ihrer Bewerbung erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ das Formular f¨¹r einen Platz im NRWege F?rderprogramm. Im Falle einer Ablehnung, k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ trotzdem in einem kostenpflichtigen Kurs beginnen, wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ dies m?chten. Es besteht die M?glichkeit, sich f¨¹r das n?chste Quartal erneut zu bewerben. 

Den Antrag inklusive Motivationsschreiben schicken 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ bitte zusammen mit dem Fluchtnachweis (s. oben) per Mail an die Fl¨¹chtlingskoordination unter: io-refugees@zv.uni-paderborn.de

Bewerbungsfrist ist der 08.12.2024. Eine Entscheidung ¨¹ber Ihren Antrag erfolgt bis zum 20. vor Quartalsbeginn. 

WICHTIG: Bei Antragstellung auf NRWege F?rderung - Zahlung der Kursgeb¨¹hren erst bei Absage leisten!

Eine Unterbrechung des laufenden Quartals ist mit dem Erhalt der NRWege-F?rderung nicht m?glich!

 

*Zum f?rderf?higen Personenkreis z?hlen studierwillige und -f?hige Personen mit Fluchterfahrung:

  • Asylberechtigte, als Fl¨¹chtling oder als subsidi?r Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, f¨¹r die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die ¨¹ber eine Aufenthaltserlaubnis verf¨¹gen (¡ì 22, ¡ì 23 Abs. 1, 2 und 4, ¡ì 23a, ¡ì 25 Abs. 1-5 (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. ¡ì 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgef¨¹hrten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vor¨¹bergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. ¡ì 60 a Abs. 2 AufenthG)

Sofern es noch freie Pl?tze gibt, werden auch Bewerbungen von au?ereurop?ischen internationalen Studierenden ber¨¹cksichtigt.

  • Nicht f?rderf?hig sind: 
  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (¡ì55 AufenthG), wenn noch keine erste Entscheidung vorliegt
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (¡ì¡ì 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer inl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis
  • Personen, deren Einreise l?nger als f¨¹nf Jahre zur¨¹ck liegt, bevor eine Erstf?rderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra stattgefunden hat (Ausnahme: einmalige Verl?ngerung um zwei Jahre bei eigener Krankheit oder Pflege von Angeh?rigen oder Kindererziehung) 

Sti­pen­di­en f¨¹r Fach­stu­die­ren­de

Studierende mit Fluchterfahrung, die in einem Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben sind, k?nnen sich auf ein Stipendium bewerben, wenn

- die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde

- eine Erstentscheidung des Bundesamt f¨¹r Migration und Fl¨¹chtlinge (BAMF) vorliegt oder

- sie zum vor¨¹bergehenden Schutz oder aus humanit?ren Gr¨¹nden aufgenommen worden sind oder

- die Person aus dem Ausland aufgenommen wurde und keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht

- die Person noch keine Niederlassungserlaubnis besitzt

- die Einreise nicht l?nger als f¨¹nf Jahre zur¨¹ck liegt, bevor eine Erstf?rderung durch NRWege ins Studium oder das Bundesprogramm Integra erfolgt ist (Ausnahmen: eigene Krankheit, Pflege von Angeh?rigen oder Kindererziehung) 

 

Nicht f?rderf?hig sind: 

  • Personen im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung (¡ì55 AufenthG), wenn noch keine erste Entscheidung vorliegt
  • Personen, bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (¡ì¡ì 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • Personen mit einer inl?ndischen Hochschulzugangsberechtigung
  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder deutschen Staatsangeh?rigkeit

- Regul?re Immatrikulation an der Universit?t Paderborn 

- Antrag und Motivationsschreiben, in dem das Studieninteresse in Ankn¨¹pfung an den bisherigen Bildungsweg und die Unterst¨¹tzungsnotwendigkeit dargelegt wird

- Es muss zu erwarten sein, dass das angestrebte Studium erfolgreich absolviert werden kann

- bei der Bewerbung auf ein Leistungsstipendium sollten die herausragenden (Studien-) Leistungen entsprechend deutlich beschrieben werden

- Nachweis, dass BAf?G beantragt wurde und der Antrag abgelehnt/noch nicht bewilligt wurde. Mit Bewilligung von BAf?G erlischt der Anspruch auf ein Vollstipendium

- Selbstauskunftsbogen zum Einkommen

- Schriftlich erkl?rte Bereitschaft der Bewerber*in, im Rahmen der F?rderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule gem?? F?rderlinie E zur Verf¨¹gung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an weiteren Umfragen bzw. Studien

- Bei einer Einb¨¹rgerung oder der Erteilung einer sog. Niederlassungserlaubnis entf?llt der Anspruch auf das Stipendium. Es kann kein Folgeantrag gestellt werden

- regelm??ige Anwesenheit

- Verpflichtung, an den Beratungen durch die Hochschule teilzunehmen und zu ehrenamtlichem Engagement

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist ein Nachweis ¨¹ber die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines/einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches die pers?nliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in best?tigt

- Bei einem Folgeantrag muss zus?tzlich die Bereitschaft bestehen, sich selbst in das Programm oder in hochschul(nahe) Angebote ehrenamtlich einzubringen

 

Bitte senden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ Ihre vollst?ndigen Bewerbungsunterlagen bis zum Fristende per E-Mail an: io-refugees@zv.uni-paderborn.de

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

- Antrag inklusive dem Motivationsschreiben, in dem der Grund und die Notwendigkeit der finanziellen Unterst¨¹tzung dargelegt wird

- tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Voraufenthaltes in Deutschland

- Kopie des Aufenthaltsdokuments (beide Seiten)

- Nachweis ¨¹ber erfolgten BAF?G-Antrag (Bewilligung oder Ablehnung)

- Nachweis ¨¹ber die aktuelle Finanzierung (Selbstauskunftsbogen Einkommen)

- Leistungs¨¹bersicht inkl. aktuellem Notendurchschnitt

- Nachweis ¨¹ber ehrenamtliches Engagement (falls vorhanden)

- Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester oder bei einem Folgeantrag ist zus?tzlich ein Nachweis ¨¹ber die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums und ein positives Gutachten eines/einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches die pers?nliche und fachliche Eignung des/der Bewerber*in best?tigt (Gutachten nicht ?lter als 3 Monate). In diesem Fall auch die erkl?rte Bereitschaft, sich selbst in das Programm oder in hochschul(nahe) Angebote ehrenamtlich einzubringen.

 

Die aktuelle Bewerbungsfrist auf ein Voll- oder Leistungsstipendium ist der 31.12.2024. 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ bekommen von uns eine Eingangsbest?tigung Ihrer Bewerbung und werden bis sp?testens vier Wochen nach Bewerbungsfrist von uns ¨¹ber die Entscheidung Ihres Antrages informiert.