Aus­schrei­bung von Pro­mo­ti­onss­ti­pen­di­en der Uni­ver­si­t?t Pa­der­born in 2016

Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskr?fte Grund- und Abschlussstipendien aus. Die Dauer der F?rderung betr?gt für das

- Grundstipendium zwei Jahre,

- Abschlussstipendium sechs Monate,

eine Verl?ngerung ist jeweils m?glich.

Die F?rderungsleistungen werden als Zuschüsse gew?hrt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium betr?gt 1.000,- € monatlich (zzgl. eines Sachkostenzuschusses und ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Pr?sidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Antr?ge k?nnen von jungen wissenschaftlichen Nachwuchskr?ften selbst gestellt werden. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der F?rderung sollte in der Regel nicht mehr als ein Jahr betragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)

2. Lebenslauf

3. Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers

4. Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers

5. Kopie des Abschlusszeugnisses

Die Universit?t Paderborn ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erh?hen und bittet daher nachdrücklich Wissenschaftlerinnen um eine Bewerbung.

Die Antr?ge sind bis zum 21.03.2016 den Dekaninnen bzw. Dekanen der jeweiligen Fakult?ten der Universit?t Paderborn jeweils in schriftlicher und elektronischer Form (als eine Pdf-Gesamtdatei) vorzulegen. Die Antr?ge werden dann bis zum 31.03.2016 an die Hochschulverwaltung der Universit?t Paderborn, Dezernat 2, weitergeleitet.

Weitere Informationen sind im Internet unter http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/fk/VergabeRilisGrafoerd14__11.11.2014_.pdf erh?ltlich.

Bewerbungsschluss: 31. M?rz 2016

Beginn der F?rderung: 1. Juni 2016

Weitere Auskünfte k?nnen bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-232, Tel.: 05251/60-2563, eingeholt werden.