Ma?nahmen zur Unterstützung von Hochschulangeh?rigen mit Kind(ern) infolge der Corona-Pandemie
Infolge der Corona-Pandemie waren Hochschulangeh?rige mit Kind(ern) durch die fehlende Kinderbetreuung und das zus?tzliche Homeschooling besonderen zeitlichen Mehrfachbelastungen ausgesetzt, hinzu kam die Umstellung auf den digitalen Lehrbetrieb. Auch Hochschulangeh?rige mit pflegebedürftigen Angh?rigen war w?hrend dieser Zeit ebenfalls starken Beanspruchungen ausgesetzt.
Durch folgende Angebote wurden Hochschulangeh?rige w?hrend der Corona-Pandemie unterstützt.
- Hilfskraftmittel zur Umsetzung der Lehre
- Babysitter*innenvermittlung
- Erstattung von Betreuungskosten für Student*innen in Prüfungsverfahren
- Ferienfreizeitangebote
- Coachings zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in digitaler Form
Das FamilienServiceBüro vermittelt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der PUKi Babysitter*innen, deren Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit im Vorfeld erhoben wurde. So k?nnen die Bedarfe der Eltern m?glichst passgenau erfüllt werden. Wenn 365足彩投注_365体育投注@ eine*einen Babysitter*in suchen, wenden 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte per E-Mail an das FamilienServiceBüro (Barbara Pickhardt). Bitte nennen 365足彩投注_365体育投注@ Ihre zeitlichen Bedarfe und ggf. Besonderheiten, die es bei der Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu beachten gilt.
Bei Bedarf kann auch ein Termin per Mail für ein Beratungsgespr?ch vereinbart werden.
Jedes Jahr werden in den Oster-, Sommer- und Herbstferien Ferienfreizeiten für Kinder von Hochschulangeh?rigen angeboten (Halbtags- und Ganztagsangebote).
Weitere Informationen zu den aktuellen Angeboten der Ferienfreizeit finden 365足彩投注_365体育投注@ auf unserer Website.
Student*innen, die sich in einem Prüfungsverfahren befinden, k?nnen Kosten für private Kinderbetreuung erstattet bekommen, um sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten zu k?nnen. Erstattet werden max. 5 Betreuungstage (bis zu 6 Stunden). Die Betreuungskosten werden für Kinder bis 12 Jahre sowie für Kinder mit besonderem F?rderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht erstattet. Es k?nnen sowohl die Kosten für Babysitter*innen/Betreuungspersonen erstattet werden, die selbst organisiert werden, als auch für Babysitter*innen/Betreuungspersonen, die durch das FamilienServiceBüro vermittelt werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Anmeldung der Betreuungsperson bei der Minijobzentrale oder die Anmeldung einer Selbstst?ndigkeit.
Studierende Eltern, die ein Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro haben und somit keine Kita-Beitr?ge zahlen, k?nnen die Kosten, die durch die Meldung bei der Minijobzentrale entstehen, erstattet bekommen. Das FamilienServiceBüro ber?t bei Fragen zur Anmeldung von Babysitter*innen/Betreuungspersonen bei der Minijobzentrale.
Die Erstattung von Kinderbetreuungskosten kann bis zum 30.09.2021 (Laufzeit der Corona-Pandemie-Hochschulverordnung) beantragt werden.
N?here Informationen zur Ma?nahme
Formular zur Erstattung der Kinderbetreuungskosten
Antragstellung bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Irmgard Pilgrim
Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase (Promovend*innen, Postdocs und Juniorprofessor*innen) und LfbA`s k?nnen die Finanzierung einer studentischen Hilfskraft (SHK/WHB) zur Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der Lehre für das Sommersemester 2021 beantragen. Finanziert werden für drei Monate im Zeitraum M?rz 2021 bis Juni 2021 bis zu 9,5 Stunden pro Woche.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen und LfbA`s mit mindestens einem Kind unter zw?lf Jahren oder einem Kind mit besonderem F?rderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht oder mit Pflegeverantwortung.
Weitere Informationen und die Antragsmodalit?ten finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Antragstellung bis zum 1. M?rz 2021 bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Irmgard Pilgrim, irmgard.pilgrim(at)upb(dot).de.