Wohnen für Student*innen mit Kindern in Paderborn
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Student*innen haben auf Grund ihres meist sehr geringen Einkommens in der Regel Anspruch auf einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit dem WBS besteht die M?glichkeit, eine mit ?ffentlichen Mitteln gef?rderte Sozialwohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind oftmals günstiger als die auf dem freien Markt verfügbaren Angebote.
Haushaltsangeh?rige, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, erhal?ten einen gemeinsamen WBS. Dazu geh?ren neben Ehepaaren auch andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann erneut beantragt werden. Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines werden folgende Unter?lagen ben?tigt:
- Erkl?rung für den sozialen Wohnungsbau von Wohnungssuchenden/Wohnungs?inhaber*innen
Hier noch ein wichtiger Hinweis!
Gleichzeitig mit der Antragstellung besteht bei der Stadt Paderborn die M?glichkeit, sich auf eine Warteliste für eine Sozialwohnung eintragen zu lassen. Bei dringendem Wohnbedarf, z. B. aufgrund einer Schwangerschaft, erfolgt eine bevorzugte Berücksichtigung des Bedarfs.
Ansprechpartner*innen zum Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Paderborn und weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
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