Finanzierung des Studiums mit Kind(ern)
Kinder, akademisches Lernen und die Existenzsicherung unter einen Hut zu bekommen ist für Student*innen eine besondere Herausforderung. Daher ist die Kenntnis der staat?lichen Leistungen, finanziellen Unterstützungsm?glichkeiten und Sonderregelungen beim BAf?G sehr hilfreich. Gern k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich zu dieser Thematik auch im FamilienServiceBüro beraten lassen.
Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld und dessen Inanpsruchnahme finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Unter folgendem Link finden 365足彩投注_365体育投注@ ausführliche Informationen zum Thema Elterngeld.
Hier wird u.a. über Themenaspekte wie H?he des Elterngeldes, Antragstellung, Bezugsdauer oder Besteuerung informiert.
Zum Thema Kindergeld k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich hier genauer informieren.
Der Kinderzuschlag ist der Zuschlag, den Eltern mit geringem Einkommen zus?tzlich zum Kindergeld erhalten k?nnen.
Genauere Informationen zum Kinderzuschlag, z.B. zur H?he, zur H?chsteinkommensgrenze oder zum Anspruch, finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Hier finden 365足彩投注_365体育投注@ Informationen zu den Themen Unterhalt und Unterhaltsvorschuss.
Informationen zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der nachfolgenden Seite.
Hier finden 365足彩投注_365体育投注@ detailliertere Informationen zu den Sonderregelungen bei Schwangerschaft und Kindererziehung.
Auf der folgenden Seite finden 365足彩投注_365体育投注@ Informationen zum BAf?G-Staatsdarlehen (Studienabschlusshilfe), zum Daka-Studiendarlehen und zum Bildungskredit der KfW.
Eine weitere M?glichkeit der finanziellen Unterstützung für Studentinnen mit Kind(ern) k?nnen Stipendien bieten.
Hier finden 365足彩投注_365体育投注@ relevante Informationen zu Stipendien für Studentinnen mit Kind(ern).
Die Bundesstiftung ?Mutter und Kind" unterstützt bedürftige Schwangere mit Leisungen, welche in der Regel einmalig ausgegeben werden.
Weitere Informationen hierzu finden 365足彩投注_365体育投注@ unter folgendem Link.
Hier finden 365足彩投注_365体育投注@ Informationen zu Gebührenerm??igungen, z.B. zur Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren.