Schwer­be­hinder­ten­ver­tre­tung

?Wir wollen mehr Menschen mit Behinderung für uns gewinnen. Denn wir wollen und brauchen motivierte, gut ausgebildete und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Richtlinie st?rkt nicht nur sie, sondern gleicherma?en auch uns als Arbeitgeber.“
(Minister Herbert Reul)

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gew?hlte Interessenvertretung und Vertrauensperson der schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb. Sobald mindestens fünf schwerbehinderte Menschen im Betrieb besch?ftigt sind, w?hlen diese einen Stellvertreter hinzu. Die SBV ist dazu angehalten, zur Erfüllung ihres Amtes eng mit dem Personalrat und der Verwaltung & Technik zusammenzuarbeiten, um optimale Arbeitsbedingungen für die Interessen der zu Vertretenden zu schaffen (z.B. Barrierefreiheit).

Die Schwerbehindertenvertretung wacht insbesondere darüber, dass der Arbeitgeber

  • die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr?ge und Dienstvereinbarungen beachtet,
  • seine Verpflichtungen aus dem SGB IX einh?lt, zum Beispiel die Besch?ftigungspflicht erfüllt,
  • Inklusionsvereinbarungen abschlie?t und
  • sie zur Beratung und ?berwachung der Einhaltung der Barrierefreiheit bei Bauma?nahmen beteiligt.

Zur Zielgruppe der Schwerbehindertenvertretung geh?ren Wissenschaftler*innen mit Behinderung, Wissenschaftsassoziierte Besch?ftigte mit Behinderung, Wissenschaftliche Hilfskr?fte mit Behinderung, Besch?ftigte mit Behinderung aus Technik und Verwaltung und Auszubildende mit Behinderung.

  • Vermittlung zum BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Anerkennungsverfahren insbesondere bei Antr?gen zur Feststellung eines Grades der Behinderung und Antr?gen zur Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX, ?nderungsverfahren bei Verschlimmerung der Behinderung oder Antr?gen zur Teilrente, befristeten Rente, Teilzeit- oder Weiterbesch?ftigung
  • Korrektive und pr?ventive Arbeitsgestaltung, Unterstützung und Beratung z. B. zu Rehabilitationsma?nahmen chronisch kranker Besch?ftigter und der Pr?vention erkrankungsbedingter Arbeitsplatzgef?hrdung: Die Schwerbehindertenvertretung kann, sofern sie Kenntnis davon hat, Ma?nahmen beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwerbehinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten. Beispiel dafür sind Antr?ge an das Integrationsamt auf Hilfen für die berufliche Weiterbildung oder gesundheitserhaltende Ma?nahmen.
  • Einforderung von Nachteilsausgleichen und weiteren Leistungsansprüchen
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Besch?ftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die SBV ber?t von Kündigung Betroffene w?hrend des Verfahrens.
  • Unterstützung und Beratung bei Konfliktsituationen, Mobbing und Diskriminierung. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen. Wenn diese Anliegen berechtigt erscheinen, verhandelt sie mit dem Arbeitgeber darüber und wirkt auf eine L?sung hin. 365足彩投注_365体育投注@ unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
  • Arbeitsplatzbegehungen zur Feststellung der Notwendigkeit von begleitender Hilfe einschlie?lich Arbeitsassistenz oder Optimierung der Arbeitsplatzausstattung
  • Teilnahme und Beratung bei Stellenbesetzungsverfahren, sofern sich Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen im Verfahren befinden

In den Eingangsbereichen zum Universit?tsgel?nde befinden sich automatische Tür?ffner, die mit einem Schlüssel ge?ffnet werden k?nnen.

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