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Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abgeschlossen. 365足彩投注_365体育投注@ werden immer dann getroffen, wenn die Sache, um die es geht, nicht bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist. Dienstvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Seiten zu unterzeichnen und von der Dienststelle in geeigneter Weise bekanntzumachen.

365足彩投注_365体育投注@he auch: § 70 LPVG