Aus­s­chreibung von Preis­en der Uni­versit?ts­gesell­schaft für heraus­ra­gende Ab­schlus­sarbeiten aus dem Jahr 2013/2014

Auf Vorschlag der Universit?t Paderborn zeichnet die Universit?tsgesellschaft Studierende aus, die im Zeitraum vom 1. November 2013 bis zum 31. Oktober 2014 eine herausragende Staatsexamens-, Magister-, Diplom- oder Masterarbeit an der Universit?t Paderborn abgeschlossen und s?mtliche Prüfungsleistungen erbracht haben. Das Niveau der Arbeiten muss deutlich über dem Niveau vergleichbarer Abhandlungen liegen und m?glichst die Note 1,0 aufweisen. Eine angemessene Studiendauer bzw. Bearbeitungszeit wird als weiteres Beurteilungskriterium berücksichtigt. In der Regel sollte die Studiendauer die Regelstudienzeit zzgl. zwei Semester nicht überschreiten.

Durch die Annahme der mit der Auszeichnung verbundenen Pr?mie gehen die Ausgezeichneten keine Verpflichtungen ein.

Der Preis ist dotiert mit jeweils 1.300,00 Euro.

Vorschlagsberechtigt ist jede Gutachterin bzw. jeder Gutachter der in Frage kommenden Arbeiten. Folgende Bewerbungsunterlagen sind in doppelter Ausfertigung einzureichen:

  1. Exemplar der Arbeit,
     
  2. Kopie des Hochschulzugangs- und des -abschlusszeugnisses,
     
  3. Nachweis über die Dauer des Studiums (z.B. Bachelor, Master, Diplom),
     
  4. Lebenslauf,
     
  5. ausführliche Begründung oder ggf. ein Gutachten, das ein Urteil über die Preiswürdigkeit der Abhandlung erm?glicht,
     
  6. ein weiteres Gutachten einer/eines Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers aus dem engeren Fachgebiet der vorgeschlagenen Abschlussarbeit.
     

Die Vorschlagsfrist endet am 31. Oktober 2014. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Vorschl?ge sind an das Dezernat 2.2, Zimmer B 2-339, der Hochschulverwaltung zu richten. Die Vergabe erfolgt in den Kategorien:

  1. Ingenieur- und Naturwissenschaften: 1 Preis mit 1.300,00 Euro
     
  2. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften einschlie?lich Wirtschaftswissenschaften: 1 Preis mit 1.300,00 Euro

?ber die Vergabe in den Kategorien beschlie?t das Pr?sidium in freier Bewertung der eingereichten Arbeiten auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und unter Hinzuziehung der Frauenbeauftragten. In Ausnahmef?llen ist es m?glich, den Preis in einer Kategorie nicht zu vergeben oder je Kategorie mehr als einen Preis zu verleihen.