Neues Hoch­schul­ge­setz: NRW-Uni­versit?ten entt?uscht

Der Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes ist den Universit?ten seit Dienstagabend (12.11.2013) bekannt. Das Papier ist ?u?erst komplex und sehr umfangreich. Nach einem über zweij?hrigen Diskussionsprozess mit der Landesregierung müssen die Universit?ten nun feststellen, dass ihre konstruktive Mitarbeit keinerlei Niederschlag im Gesetzentwurf gefunden hat.

Ohne eine abschlie?ende Prüfung und Bewertung in der Kürze der Zeit vorgenommen zu haben, scheint der Entwurf ein klarer Rückschritt im Vergleich zum aktuell gültigen und gut funktionierenden Gesetz zu sein. Dieses hat den Hochschulen erm?glicht, ihre Verantwortung im Hochschulbereich aktiv wahrzunehmen und ihren gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen. So steigerten sie ihre Leistungen in Lehre und Forschung erheblich, stellen eine ausgewogene F?chervielfalt zur Verfügung und meistern die enormen Herausforderungen, die mit den deutlich gestiegenen Studierendenzahlen und der Reform der Studieng?nge verbunden sind. Aus diesem Grund erscheint der erkennbare hochschulpolitische Richtungswechsel des Referentenentwurfs unmittelbar nach der Bew?ltigung des doppelten Abiturjahrgangs durch die Universit?ten unangebracht.

Prinzipiell kann keine Rede davon sein, dass die hochschulpolitische Steuerf?higkeit des Landes durch die Autonomie der Hochschulen beeintr?chtigt wird. Die Landesregierung besitzt bereits jetzt wirksame Steuerungsinstrumente, die ihr jederzeit erlauben, landesplanerische Aspekte durchzusetzen. Auch im aktuellen Hochschulgesetz pr?gt eine aktive Kooperation und enge Abstimmung die Zusammenarbeit von Land und Hochschulen. Vor diesem Hintergrund ist es für die NRW-Universit?ten v?llig unverst?ndlich, warum das bew?hrte Modell durch ein Hochschulgesetz abgel?st werden soll, das nun wieder durch h?here Regelungsdichte und mehr staatliche Lenkung gepr?gt ist. Eine solche grundlegende Gesetz?nderung ist nicht notwendig.

Au?erdem ist es den Hochschulen innerhalb der gesetzten Frist bis zum 07.01.2014, die angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels au?erordentlich knapp bemessen ist, nicht m?glich, alle Gremien und Gruppen bei der Erarbeitung einer Stellungnahme einzubeziehen und deren Mitwirkungsrechte sicherzustellen. Daher verlangen die Universit?ten für ihre Stellungnahmen von der Wissenschaftsministerin zuallererst eine angemessene Fristsetzung bis Mitte Februar 2014.
 

Kontakt:

Dr. Roman Walega
Gesch?ftsstelle der Landesrektorenkonferenz der Universit?ten in NRW
c/o Technische Universit?t Dortmund
August-Schmidt-Stra?e 4
44227 Dortmund

Telefon: 0231.755.7558
Telefax: 0231.755.7557
E-Mail: presse@lrk-nrw.de