Un­ter­stützungs­m?g­lich­keiten im All­tag

Pflegende Angeh?rige, die die Versorgung und Betreuung ihrer Angeh?rigen nicht (dauerhaft) allein bewerkstelligen k?nnen, haben die M?glichkeit, auf eine Vielzahl von Dienstleistungen zurückzugreifen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern.

Zur Unterstützung der h?uslichen Pflege k?nnen ambulante Dienste, aber auch auch teilstation?re Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstation?re Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Beispielsweise w?hrend der Arbeitszeit, Urlaubszeit oder Erkrankung der pflegenden Angeh?rigen.

Wenn die Pflege und Betreuung in den eigenen vier W?nden nicht m?glich ist / nicht gewünscht wird, sind das betreute Wohnen oder der Umzug in ein Pflegeheim Alternativen.

Ambulante Pflegedienste unterstützten Pflegebedürftige und ihre Angeh?rigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angeh?rige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren k?nnen.

Mehr Informationen über ambulante Pflegedienste und wie Kosten dafür im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden k?nnen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Wenn zunehmend Unterstützungsbedarf deutlich wird und ein Verbleib in den eigenen vier W?nden nur noch schwer m?glich ist, ist das betreute Wohnen eine m?gliche neue Lebensform. Betreutes Wohnen ist eine besondere Wohnform für ?ltere Menschen, die darauf abzielt, so viel Selbstst?ndigkeit wie m?glich zu erhalten und dabei gleichzeitig so viel Hilfe wie n?tig anzubieten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zus?tzlich zur anzumietenden seniorengerechten Wohnung eine Grundversorgung bzw. ein Dienst- und Hilfeleistungsangebot für den Bedarfsfall vorgehalten.

Für die Bereitstellung des Dienst- und Hilfeleistungsangebotes zahlt die Mieterin / der Mieter eine Grundleistungspauschale. Diese Pauschale ist auch dann zu zahlen, wenn keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. In den meisten Wohnanlagen wird aber nur ein Teil der Leistungen durch die zu zahlende Grundleistungspauschale abgedeckt. Es sollte im Vorfeld genau geprüft werden, auf welche Leistungen im Bedarfsfall ein Rechtsanspruch besteht und für welche Leistungen welche zus?tzlichen Betr?ge zu zahlen sind.

Weitere Informationen zum betreuten Wohnen sowie eine Checkliste für die Suche nach einer geeigneten Wohnanlage finden 365足彩投注_365体育投注@ in der Broschüre "Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste".

Hilfe bei der Suche nach einer passenden Wohnung bietet das Pflegeportal des Kreises Paderborn.

Zeitspende - Ein Projekt der Bürgerstiftung Paderborn

Zeitspende hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, die im Alltag kleine Hilfen ben?tigen, mit Menschen, die bereit sind, einen kleinen Teil ihrer Zeit als Hilfe zu investieren, unbürokratisch zusammenzuführen.

Zeitspende ist eine Initiative im Rahmen des Bürgerengagements der Stadt Paderborn und arbeitet eng mit der Caritas Paderborn und allen Wohlfahrts- und Sozialverb?nden in Paderborn zusammen.

Zeitspenderinnen und Zeitspender bieten Zeit für pers?nliche und praktische Hilfen an.

Zum Beispiel Zeit:

  • für Gespr?che und zum Vorlesen
  • für Eink?ufe und Spazierg?nge
  • zur Beaufsichtigung von bettl?gerigen Menschen
  • für kleine praktische Hilfen im Haushalt, Garten oder auf dem Friedhof

Homepage

Weitere Informationen zu Ehrenamt und Bürgerengagement im Kreis Paderborn finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, m?glichst lange in ihrer h?uslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin m?glichst selbstst?ndig bew?ltigen zu k?nnen. Pflegebedürftige in h?uslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in H?he von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualit?tsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angeh?riger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur F?rderung der Selbstst?ndigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollst?ndig) ausgesch?pft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbetr?ge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, k?nnen noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Mehr Informationen.

Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist, die im Bedarfsfall Hilfe organisieren kann. Es gibt pflegebedürftigen Menschen die M?glichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen. Gerade für pflegende Angeh?rige, die berufst?tig sind oder einem Studium nachgehen, kann dies eine hilfreiche Unterstützung sein. Denn so kann sichergestellt werden, dass für Zeiten der eigenen Abwesenheit im Notfall Hilfe organisiert werden kann. Die Hausnotruf-Zentrale alarmiert, je nach Situation und Absprache, einen Notfalldienst, den Pflegedienst oder Angeh?rige, so dass private oder professionelle Hilfe schnellstens zur Verfügung steht.

In Paderborn gibt es folgende Anbieter für Hausnotrufsysteme:

Caritas-Verband Paderborn e.V.

Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Paderborn e.V.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Malteser Hilfsdienst e.V.

 

K?nnen Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden?

Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gew?hrleisten, ist es m?glich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verh?ltnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.

Wie 365足彩投注_365体育投注@ die Leistungen konkret kombinieren k?nnen, erfahren 365足彩投注_365体育投注@ im Pflegeleistungs-Helfer vom Bundesministerium für Gesundheit.

Mahlzeitendienste sind besser bekannt unter dem Namen "Essen auf R?dern". Im Alter oder bei bestehenden Einschr?nkungen oder Behinderungen f?llt es h?ufig schwer, sich eine Mahlzeit zuzubereiten. In diesem Fall kann die Lieferung einer warmen Mahlzeit durch einen Mahlzeitendienst eine L?sung sein.

Eine Auflistung von Mahlzeitendiensten im Kreis Paderborn finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Die Auswahl eines geeigneten Pflegeheimes ist aufgrund der Vielf?ltigkeit des Angebotes keine leichte Aufgabe. Es gibt Unterschiede im Wohn-, Versorgung, Pflege- und Betreuungsangebot. Auch die Kosten verschiedener Einrichtungen variieren betr?chtlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Heim zu befassen und zu prüfen, ob die Leistungsangebote, die Atmosph?re und die Philosophie der Einrichtung den Bedürfnissen des zu pflegenden Menschen entsprechen.

Detaillierte Informationen für die Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim bietet die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Broschüre "Auf der Suche nach einem Heim. Leitfaden zur Wahl eine Pflegeplatzes.".

Eine Online-Heimplatzsuche erm?glichen folgende Internetportale der Kranken- und Pflegekassen:

AOK Pflegedienstnavigator
Pflegelotse.de

Als App für das Smartphone und als Web-Version bietet der ?Heimfinder NRW“ Angeh?rigen sowie Pflegebedürftigen die M?glichkeit, unkompliziert und schnell einen freien Langzeit- oder Kurzzeitpflegeplatz in der Umgebung zu finden. Diese werden tagesaktuell gemeldet.

Hilfen bei s?mtlichen Fragen zum Leben im Heim und im betreuten Wohnen bietet auch die Bundesinteressenvertretung der Nutzer*innen von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIFA) e.V.

Pflegebedürftige k?nnen auch in Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege gepflegt werden. Unter Tagespflege und Nachtpflege (teilstation?re Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.

Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angeh?rige tagsüber berufst?tig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Die H?he der Leistung h?ngt vom Pflegegrad ab. Der Anspruch gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5. Personen des Pflegegrades 1 k?nnen ihren Entlastungsbetrag einsetzen.

Die teilstation?re Pflege umfasst auch die notwendige Bef?rderung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.

Bundesministerium für Gesundheit

Urlaubs-/Krankheitsvertretung

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für l?ngstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner h?uslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit