Hoch­schulzukun­fts­ge­setz schw?cht Wis­senschafts- und Wirtschaftsstan­dort – Vorsitzende der NRW-Hoch­schulr?te fordern grundle­gende ?ber­arbei­tung des Ge­set­zent­wurfes

Die Hochschulratsvorsitzenden der nordrhein-westf?lischen Universit?ten und Fachhochschulen warnen davor, dass ein Hochschulzukunftsgesetz nach dem aktuellen Entwurf der Landesregierung die Wettbewerbsf?higkeit des Wissenschaftsstandortes NRW einschr?nken und den Wirtschaftsstandort stark schw?chen wird. Das ?u?erten sie heute (08.01.2014) in der Landespressekonferenz in Düsseldorf, nachdem sie ihre Argumente am Tag zuvor Ministerpr?sidentin Hannelore Kraft und Wissenschaftsministerin Svenja Schulze per Brief mitgeteilt hatten. Fazit des Briefes: "?berarbeiten 365足彩投注_365体育投注@ den Entwurf grundlegend."

W?hrend sich die Hochschulen seit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes 2007 sehr positiv entwickelt h?tten, gerade weil sie autonom und eigenverantwortlich handeln konnten, sei dieser Entwurf nun ein "Rückfall in den Regulierungseifer durch Ministerien", so Dr. Annette Fugmann-Heesing aus Bielefeld stellvertretend für die Gruppe. "Dieser Gesetzesentwurf ist vom Geist des Misstrauens gepr?gt, er schafft weder Vertrauen noch Handlungs- und Risikobereitschaft in den Hochschulen. Er gibt dem Staat jegliche Ermessensspielr?ume und engt die Hochschulen durch verbindliche Detailregelungen und Auflagen extrem ein", hei?t es in dem Brief.

Die Hochschulr?te befürchten neben dem Verlust von Hochschulautonomie auch den Verlust von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, aber auch von privaten Drittmittelgebern an Bundesl?nder mit "forschungsfreundlicheren Bedingungen". In dem Brief hei?t es mit Bezug auf den Paragraphen 71a des Gesetzentwurfes: "Themenscharfe Ver?ffentlichung von Drittmitteleinwerbungen und -auftr?gen führt zu Nachteilen im akademischen Wettbewerb (Trittbrettfahrer) und zum Verlust gerade der industriellen Drittmittelauftr?ge, die Wissen und Innovation vorantreiben sollen. Kein Unternehmen wird Drittmittelauftr?ge in hoch kompetitiven Bereichen an Hochschulen vergeben, die verpflichtet sind, Themen und Auftraggeber schon bei Beginn der Forschungst?tigkeit ?ffentlich bekannt zu geben."

Seit Januar 2007 sind Hochschulr?te als zentrales Organ der Hochschulen in Nordrhein- Westfalen gesetzlich vorgesehen. Der Hochschulrat ber?t das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Gesch?ftsführung aus. Zu seinen Aufgaben geh?ren insbesondere Strategiefragen, die die gesamte Hochschule betreffen.

Link zum Brief der NRW-Hochschulratsvorsitzenden: <link fileadmin aktuelles pressefotos januar brief_hsr_mp_wissmin_hzg.pdf _blank>www.uni-paderborn.de/fileadmin/aktuelles/pressefotos/2014/januar/Brief_HSR_MP_WissMin_HZG.pdf

Link zum Gesetzentwurf: http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/Referentenentwurf_Hochschulzukunftsgesetz.pdf

 
Die Vorsitzenden der Hochschulr?te
der Universit?ten und Fachhochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen