Gebührenerm??igungen
Die Paderborn Karte
Mit der Paderborn Karte setzt die Stadt Paderborn ein weiteres Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit und soziale Gerechtigkeit. Die Paderborn Karte wird seit dem 01. Januar 2009 im FamilienServiceCenter der Stadt Paderborn an folgenden berechtigten Personenkreis ausgegeben:
- Familien mit zwei oder mehr Kindern (bei Kindern über 18 Jahren fügen 365足彩投注_365体育投注@ bitte eine Schulbe?scheinigung oder Ausbildungsnachweis bei)
- Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern
- Empf?nger*innen von Wohngeld
- Empf?nger*innen von Arbeitslosengeld II
- Empf?nger*innen von Sozialhilfe
- Empf?nger*innen von Grundsicherung
- Empf?nger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Karte wird für ein Jahr ausgestellt und gilt auch in den anderen St?dten und Gemeinden des Kreises Paderborn.
Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums wird die PB-Karte mit einem Jahresaufkleber verl?ngert.
Inhaber*innen der Paderborn Karte erhalten Vergünstigungen in vielen Einrichtungen in Paderborn. Eine ?bersicht mit den Einrichtungen finden sie auf der Seite des FamilienServiceCenters der Stadt Paderborn.
Den Antrag k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ direkt im FamilienServiceCenter oder in den Verwaltungsnebenstellen Schlo? Neuhaus, Elsen und Sande stellen.
FamilienServiceCenter
Rathausplatz 1
33098 Paderborn
Tel.: 0 52 51/88-2085
Fax: 0 52 51/88-1207
E-Mail: info(at)familienservicecenter(de)de
www.familienservicecenter.de
?ffnungszeiten:
Mo – Do: 10.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Fr: 10.00 bis 13.00 Uhr
Sa: 10.00 bis 13.00 Uhr
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Es ist m?glich, sich als Student*in bei niedrigem Einkommen von den Fernseh- und Rundfunk?gebühren befreien zu lassen. Der Antrag kann beim Einwohneramt der Stadt Paderborn gestellt werden. Für die Beantragung werden folgende Unterlagen ben?tigt:
- Mietvertrag bzw. Bescheinigung über die Mieth?he,
- Meldebescheinigung,
- Immatrikulationsbescheinigung,
- Einkommensnachweis,
- Lohnsteuerkarte, evtl. Unterhaltsbescheinigung.
Einwohneramt der Stadt Paderborn
Marienplatz 2a
33098 Paderborn
Tel.: 0 52 51/88- 1188
?ffnungszeiten:
Mo: 7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Di: 7.30 – 12-00 Uhr
Mi: 7.30 – 12.00 Uhr
Do: 7.30 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 7.30 – 12.00 Uhr