Flug­rei­sen

Laut den Leitlinien der Universit?t für umweltvetr?gliche Dienstreisen sind Inlandsflüge m?glichst ganz zu vermeiden.

Im Hinblick auf die zu beachtende Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Dienstreisen sind bei Flugbuchungen Flextarife und auch Tarife, die wegen Bonusmeilen teurer sind, nicht erstattungsf?hig.

Flug­rei­sen

Wird aus dienstlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten buchbaren Klasse erstattet.

Bei Flugreisen werden grunds?tzlich die Kosten der niedrigsten buchbaren Bef?rderungsklasse erstattet. Für den Fall, dass die reine Flugzeit mind. fünf Stunden betr?gt, k?nnen die Kosten der n?chsth?heren Bef?rderungsklasse erstattet werden. Das Einverst?ndnis der/des Budgetverantwortlichen ist im Vorfeld einzuholen.

Vor der Buchung steht Ihnen auch die Reisestelle gern beratend zur Verfügung.

Fluggesellschaften haben in den letzten Jahren Bonusprogramme für Vielflieger (z. B. ?Miles & More“ der Lufthansa) eingeführt.
Danach werden jedem Fluggast, der die entsprechende Mitgliedschaft beantragt, die geflogenen ?Meilen“ auf einem pers?nlichen Konto gutgeschrieben.
Für die Gutschrift spielt es keine Rolle, ob der Fluggast selbst oder ein Dritter die Reise bezahlt. Zur reisekostenrechtlichen Behandlung derartiger Vergünstigungen (z. B. Freiflüge) hat sich das Finanzministerium wie folgt ge?u?ert:

?Aufgrund des im Reisekostenrecht allgemein zu beachtenden Sparsamkeitsgrundsatzes sind die im Rahmen von Dienstreisen und Heimfahrten erworbenen Vergünstigungen ausschlie?lich für dienstliche Zwecke einzusetzen.“

Flugkosten für Flüge mit h?heren Preisen aufgrund von z.B. 150% oder 200% Bonusmeilen k?nnen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Reisestelle erstattet werden.

Die in Frage kommenden Besch?ftigten sind daher darauf hinzuweisen, dass im Falle der Teilnahme an Bonusprogrammen die dienstlich erworbenen Meilenguthaben wiederum nur bei Dienstreisen oder Heimfahrten einzusetzen sind und sonstige Pr?mien nicht in Anspruch genommen werden.

365足彩投注_365体育投注@ verbinden Ihre Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt.

Es sind nur Kosten erstattungsf?hig, die für die Durchführung der Dienstreise ohne privaten Aufenthalt entstehen würden.

Bitte holen 365足彩投注_365体育投注@ belastbare Flugvergleichsangebote für den/die fiktiven Flug/Flüge AM BUCHUNGSTAG ein, aus dem auch das Buchungsdatum hervorgeht.

Flugvergleichsangebote k?nnen nicht rückwirkend eingeholt werden! Eine Erstattung von Flugkosten ohne aussagekr?ftige Flugvergleichsangebote (gleiche Airline, sowie für gleiche Ankunfts- bzw. Abflugorte und Reisezeiten) ist nicht m?glich!

 

Auch hier steht Ihnen die Reisestelle gern vor der Buchung beratend zur Seite.