Ak­kre­di­tie­rung

Die Akkreditierung dient der Qualit?tssicherung neuer oder bestehender Studieng?nge. Bei einer Systemakkreditierung werden die hochschulinternen Qualit?tssicherungssysteme einem Akkreditierungsverfahren unterzogen. Bei einer Programmakkreditierung werden einzelne Bachelor- und Masterstudieng?nge einem Akkreditierungsverfahren unterzogen. Alle Studieng?nge der Universit?t Paderborn sind programmakkreditiert. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten Schritt findet ein Begutachtungsverfahren durch eine Akkreditierungsagentur statt, im zweiten Schritt trifft der Akkreditierungsrat die Akkreditierungsentscheidung. Die Akkreditierung gilt acht Jahre und kann mit oder ohne Auflagen erfolgen. Auflagen müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums von der Hochschule angezeigt werden.

Dem Akkreditierungsverfahren ist ein hochschulinterner Prozess vorgeschaltet. Dieser beginnt ca. zweieinhalb Jahre vor dem Auslaufen der bestehenden Akkreditierung oder der Einrichtung eines neuen Studienganges. Die Verfahren werden von Sachgebiet 6.1 vollst?ndig begleitet.