Mindestlohngesetz (MiLoG)- Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit
Seit dem 01.01.2015 sind die Vorschriften des neuen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anzuwenden.
Dadurch ergeben sich zus?tzliche Kontroll- und Aufzeichnungspflichten.
- Umsetzung des Mindestlohngesetzes - Informationen und Hinweise
Schreiben der Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung vom 27.03.2015
- Für Kalenderjahr 2023 *
Tabelle zur Zeiterfassung
- Für Kalenderjahr 2024 *
Tabelle zur Zeiterfassung
- Ausfüllhinweise deutsch englisch
- Vollst?ndiger Gesetzestext des MiLoG
-
?berblick über den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
* In jedem Monatsblatt ist ein Feld (P2) zur Eingabe von Verrechnungszeiten vorgesehen. Diese M?glichkeit ist z.B. gedacht für F?lle, in denen das Besch?ftigungsverh?ltnis nicht am 1. des Monats beginnt oder am letzten des Monats endet. Der Eintrag erfolgt hier im Fomat: Dezimalstunden (d.h. 3 Std. 45 Min. = 3,75 ).