Ar­beits­un­fall/We­ge­un­fall

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten T?tigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet. Unf?lle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind definiert als ein auf ?u?erer Einwirkung beruhendes, pl?tzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden oder den Tod herbeiführt.

Wegeunfall

Wegeunf?lle sind Unf?lle, die sich grunds?tzlich auf dem direkten Weg zu einer versicherten T?tigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten T?tigkeit ereignen.

Alle mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten sind ebenfalls versichert.

Unfallmeldung

Jeder Unfall, bei dem ein Arzt oder Krankenhaus aufgesucht wird und somit Kosten entstanden sind, muss als Unfallanzeige der Unfallkasse zur Kostenübernahme gemeldet werden.

Formulare:

Unfallanzeige

Wegeunfallanzeige

Bitte reichen 365足彩投注_365体育投注@ die Unfallanzeige und ggf. den Wegeunfallbogen bei Ihrer zust?ndigen Personalsachbearbeiterin/Ihrem zust?ndigen Personalsachbearbeiter ein.

Der zust?ndiger Unfallversicherungstr?ger ist die

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Postfach 330420
40437 Düsseldorf

Telefon 0211/2808-1
https://www.unfallkasse-nrw.de/

Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit erhalten 365足彩投注_365体育投注@ im Dezernat 5.