Be­en­di­gung

Das Besch?ftigungsverh?ltnis als WHK endet

  1. automatisch mit Ablauf der im Dienstvertrag vorgesehenen Besch?ftigungszeit.
  2. vorzeitig durch schriftliche Kündigung des Arbeitsvertrages mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats.
  3. vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen durch Aufl?sungsvertrag. In diesem Fall beantragen 365足彩投注_365体育投注@ schriftlich mit dem Einverst?ndnis der/des Fachvorgesetzten die Aufl?sung des Dienstvertrages.

Hinweis:

Sollten 365足彩投注_365体育投注@ eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für die Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung von Arbeitslosengeld ben?tigen, informieren 365足彩投注_365体育投注@ bitte Ihren zust?ndigen Personalsachbearbeiter/Ihre zust?ndige Personalsachbearbeiterin darüber. Das Personaldezernat informiert in diesem Fall das LBV NRW, das wiederum die erforderlichen Daten elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Die ben?tigte Arbeitsbescheinigung wird von der Bundesagentur für Arbeit erstellt und anschlie?end an die Privatanschrift des/der Arbeitnehmenden übersandt.

Bei einem Statuswechsel zum/zur wissenschaftlichen Tarifbesch?ftigten ist ggf. eine Kündigung oder Aufl?sung des bisherigen Dienstverh?ltnisses erforderlich.

Eine gleichzeitige Besch?ftigung als Hilfskraft und als Tarifbesch?ftigter ist nicht m?glich.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

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