Informationen für Bewerber*innen
Die für das verbeamtete Personal zu besetzenden Stellen werden grunds?tzlich ausgeschrieben. Die Stellenausschreibungen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Voraussetzung für die Ernennung in einem Beamtenverh?ltnis sind die für die jeweilige Stelle erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen.
Ein entsprechender Antrag auf Einstellung im Beamtenverh?ltnis ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten.
Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@, dass die Einstellungsantr?ge des einzustellenden Bereiches mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin dem Personaldezernat vorliegen müssen.
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ ggf. auch die Hinweise über das deutsche Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten der Hochschulrektorenkonferenz.
Die im Zusammenhang mit der Einstellung erforderlichen Absprachen, insb. zum Einstellungstermin und zur Stufenfestsetzung erfolgen ausschlie?lich durch das Personaldezernat.