Teilzeitbesch?ftigung und Beurlaubung

Teilzeitbesch?ftigungen und Beurlaubungen k?nnen entweder zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angeh?rigen gem?? § 64 LBG oder voraussetzungslos gem?? §§ 63 und 70 LBG beantragt werden. Teilzeitbesch?ftigung und Beurlaubung werden der*dem Beamt*in nur auf Antrag gew?hrt. Dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen.

Bei Teilzeitbesch?ftigung kann die Arbeitszeit bis auf die H?lfte der regelm??igen Arbeitszeit reduziert werden. W?hrend einer Beurlaubung aus famili?ren Gründen oder w?hrend einer Elternzeit ist auch eine unterh?lftige Teilzeitbesch?ftigung gem?? § 64 LBG m?glich.

Urlaub nach § 64 Abs. 1 LBG NRW darf auch in Verbindung mit Urlaub nach § 70 Abs. 1 LBG NRW die Dauer von 15 Jahren nicht überschreiten.

Das Aufsteigen in den Stufen des Grundgehalts ?ndert sich durch die Teilzeitbesch?ftigung gem?? §§ 63 und 64 LBG NRW nicht. Die in Teilzeit verbrachte Dienstzeit ist entsprechend ihrem Anteil zur Vollzeitbesch?ftigung ruhegehaltf?hig.

Eine Teilzeitbesch?ftigung gem?? §§ 63 und 64 LBG LBG NRW hat grunds?tzlich weder laufbahnrechtliche Auswirkungen noch beeintr?chtigt sie die M?glichkeit, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. 365足彩投注_365体育投注@ steht auch einer Bewerbung auf Bef?rderungsstellen nicht entgegen.

Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge gem?? §§ 64 und 70 LBG NRW führen grunds?tzlich zu einer Verz?gerung des Erfahrungsstufenaufstiegs. Ausnahmen sind in § 30 Absatz 2 LBesG NRW geregelt. Danach verz?gern insbesondere folgende Zeiten nicht den Aufstieg in den Erfahrungsstufen:

a) Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,

b) Zeiten der tats?chlichen Pflege von nach ?rztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angeh?rigen bis zu drei Jahren für jeden nahen Angeh?rigen,

c) Pflegezeiten in entsprechender Anwendung des Pflegezeitgesetzes und

d) Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, wenn die oberste Dienstbeh?rde oder die von ihr bestimmte Stelle schriftlich anerkannt hat, dass der Urlaub dienstlichen Interessen oder ?ffentlichen Belangen dient.

Zur Beantragung von Teilzeitbesch?ftigung und/oder Beurlaubung nutzen 365足彩投注_365体育投注@ bitte dieses Formular.

Bei Fragen zu Teilzeit und Beurlaubung steht Ihnen Ihr*e Personalsachbearbeiter*in gern zur Verfügung.