Beendigung des Beamtenverh?ltnisses

Beamtenverh?ltnis auf Zeit

Beamtenverh?ltnisse auf Zeit enden automatisch durch Zeitablauf, wenn nicht auf Antrag rechtzeitig vor dem Ablauf des Zeitbeamtenverh?ltnisses eine Verl?ngerung auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (Hochschulgesetz NRW, Landesbeamtengesetz NRW) erfolgt. Der Antrag auf Verl?ngerung des Beamtenverh?ltnisses ist acht Wocher vorher dem Personaldezernat einzureichen.

Entlassung kraft Gesetzes sowie durch Verwaltungsakt

Wird ein neues ?ffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverh?ltnis bei einem anderen Dienstherrn begründet, ist der*die Beamt*in i. d. R. kraft Gesetzes gem?? § 22 BeamtStG beim bisherigen Dienstherrn entlassen.

Die Beendigung kann auch durch Entlassung auf eigenen Antrag gem?? § 27 LBG NRW erfolgen, wenn 365足彩投注_365体育投注@ beabsichtigen eine T?tigkeit in der Privatwirtschaft oder im Ausland aufzunehmen. In diesem Fall ist frühzeitig (mind. 4 Wochen vor der Aufnahme der neuen T?tigkeit) ein Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverh?ltnis im Personaldezernat über den Dienstweg einzureichen.

Bitte informieren 365足彩投注_365体育投注@ in jedem Fall unmittelbar Ihre*n Personalsachbearbeiter*in darüber, wenn 365足彩投注_365体育投注@ beabsichtigen, ein neues ?ffentlich-rechtliches Amts- oder Dienstverh?ltnis zu begründen/ eine neue T?tigkeit in der Privatwirtschaft oder im Ausland aufzunehmen.

Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand

Das aktive Beamtenverh?ltnis endet i. d. R., wenn der*die Beamt*in die für ihn*sie ma?gebliche Altersgrenze gem?? § 25 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie § 31 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) erreicht oder durch Versetzung in den Ruhestand gem?? §§ 26 ff. BeamtStG sowie §§ 30 ff. LBG NRW. Ruhestand/Versorgung

Zu beachtende Hinweise

Im Rahmen der Beendigung Ihres Beamtenverh?ltnisses ist für die rechtzeitige Abwicklung Ihres Urlaubsanspruches Sorge zu tragen, da dieser anderenfalls verf?llt. Etwaige Abgeltungsansprüche k?nnen nur unter den Voraussetzungen des § 19 a der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW entstehen.
Ebenfalls sind Schlüssel und sonstiges in Ihrem Besitz befindliches Hochschuleigentum vor Beendigung Ihres Beamtenverh?ltnisses an die zust?ndigen Stellen zurückzugeben. Ebenso sind die ggf. angelegten und dienstlich genutzten Accounts sowohl bei internen wie bei externen Anbietern zu l?schen.

Zu den Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Beamtenverh?ltnisses nehmen 365足彩投注_365体育投注@ bitte direkt Kontakt mit Ihrem*r zust?ndigen Personalsachbearbeiter*in auf.