Ha­be ich einen Vor­teil durch einen ge­leis­te­ten Dienst?

Diese Frage ist nur für Bewerber*innen wichtig, die sich für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge/F?cher bewerben.

Grunds?tzlich gilt als anerkannter Dienst:

  • die Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes und der ?bernahme solcher Dienstpflichten und entsprechender Dienstleistungen auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren,

  • die Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement nach dem Soldatengesetz,

  • die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz,

  • ein mindestens zw?lfmonatiger Dienst als Entwicklungshelfer nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz,

  • die Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder im Rahmen eines von der Bundesregierung gef?rderten Modellprojektes,

  • eine Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angeh?rigen bis zur Dauer von drei Jahren.


Es sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:

1. 365足彩投注_365体育投注@ haben einen anerkannten Dienst geleistet und in einem vergangenen Semester noch keine Zulassung der Universit?t Paderborn für den gewünschten Studiengang erhalten.

Bei Gleichrangigkeit (dieselbe Durchschnittsnote und dieselbe Anzahl von Wartesemestern bzw. beim Zweitstudium dieselbe Messzahl) wird der*die Bewerber*in mit einem geleisteten anerkannten Dienst dem*der Bewerber*in ohne Dienst vorgezogen.
Ob 365足彩投注_365体育投注@ einen anerkannten Dienst geleistet haben, geben 365足彩投注_365体育投注@ in der Bewerbung im Abschnitt "pers?nliche Daten" an. Der entsprechende Nachweis ist erst nach dem Auswahlverfahren im Rahmen der Immatrikulation vorzulegen.

2. 365足彩投注_365体育投注@ haben in den vergangenen Semestern eine Zulassung der Universit?t Paderborn erhalten und konnten das Studium aufgrund eines Dienstes nicht aufnehmen

In diesem Fall haben 365足彩投注_365体育投注@ nach Dienstende einen Anspruch auf erneute Auswahl für das in der vorherigen Zulassung genannte Studium. Der Anspruch auf Bevorzugung kann bis sp?testens zum zweiten Auswahlverfahren nach Beendigung des Dienstes durch einen Sonderantrag gestellt werden. Der Sonderantrag ist im Rahmen der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen inklusive aller Nachweise zu stellen.

 

Hinweis: Die nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung geleistete Dienstzeit wird bei einer Bewerbung für ein Erststudium automatisch als Wartezeit gerechnet.