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Ge­?n­der­te Prü­fungs­ab­mel­de­frist auf 2 Ta­ge vor dem Prü­fungs­ter­min (ab 01.04.2024)

Nach den überwiegend positiven Erfahrungen w?hrend der Corona-Semester wird die Prüfungsabmeldefrist ohne triftigen Grund auf 2 Tage vor dem Prüfungstermin ge?ndert.

Die Beschlüsse für diese ?nderung wurden in den einzelnen Fakult?tsr?ten* gefasst. Dies gilt für alle Prüfungen, die einen Prüfungstermin ab dem 01.04.2024 haben. Diese Regelung wird entsprechend in alle neuen Prüfungsordnungen aufgenommen.

 

* Die Beschlüsse der Fakult?tsr?te wurden an folgenden Terminen gefasst:

Fakult?t für Kulturwissenschaften > 20.09.2023
Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften > 11.10.2023
Fakult?t für Naturwissenschaften > 29.11.2023
Fakult?t für Maschinenbau > 23.08.2023
Fakult?t für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik > 25.09.2023
PLAZ Zentrumsrat > 06.07.2023