Informationen zum Prüfungswesen im Masterstudiengang Lehramt/Master of Education (M.Ed.)
Das Anerkennungsformular für Anrechnungen von im In- und Ausland erbrachten Leistungen für das jeweilige Zielstudienfach sowie eine detaillierte Beschreibung des Anerkennungsverfahrens finden 365足彩投注_365体育投注@ unter folgendem Link.
Erfolgte Anrechnungen sind in PAUL durch den Pfad 'Leistungen -> Prüfungen' einsehbar.
Hinsichtlich des Umziehens von Mastervorleistungen wenden 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte an die für den Masterstudiengang Lehramt zust?ndige Sachbearbeiter*in im ZPS. Zu weiteren Informationen hinsichtlich des Vorziehens von Masterleistungen beachten 365足彩投注_365体育投注@ bitte den Link 'Vorstudieren von Masterveranstaltungen'.
? Abgabe der Abschlussarbeit:
Die Best?tigung über die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit inkl. Abgabedatum sehen 365足彩投注_365体育投注@ in PAUL ca. 3 Tage nach der Abgabe unter der Option "Meine Prüfungen" unterhalb der Abschlussprüfung.
? Einsicht Ihrer Prüfungsergebnisse:
In der Regel sind die von Ihnen erbrachten Leistungen in PAUL unter dem Menüpunkt "Prüfungsergebnisse" für 365足彩投注_365体育投注@ ersichtlich. Anrechnungen sind jedoch durch den Pfad Leistungen -> Prüfungen einsehbar.
Modulergebnisse die durch mehrere Einzelleistungen abgeschlossen werden, werden unter der Option 'Leistungskonto' erst nach dem Bestehen aller Einzelleistungen angezeigt.
? Prüfungsanmeldungen/Prüfungsabmeldungen:
FAQs hierzu finden 365足彩投注_365体育投注@ auf den PAUL Infoseiten unter folgendem Link.
? Prüfungsrücktritt:
Unter der Option "Prüfungsergebnisse" k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ in PAUL sehen, ob Ihrem Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung entsprochen wurde. Es ist m?glich, dass der Eintrag erst mit der Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse der jeweiligen Prüfung für 365足彩投注_365体育投注@ ersichtlich ist.
Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ auf den PAUL-Hilfe-Seiten für Studierende.
Leistungsübersichten k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ beim ZPS per E-Mail beantragen. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ hierbei die Zust?ndigkeiten. Die Leistungsübersicht wird Ihnen anschlie?end in PAUL unter ?Dokumente‘ zur Verfügung gestellt. Das Online-Dokument enth?lt eine elektronische Signatur. Sofern 365足彩投注_365体育投注@ eine beglaubigte Version (d.h. mit Unterschrift) ben?tigen, k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ diese innerhalb der ?ffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung erhalten.
Auf dem Leistungsnachweis werden die bestandenen, die nicht bestandenen sowie die angemeldeten Prüfungsleistungen ausgewiesen.
? Die Anmeldung der Masterarbeit (MA) ist, die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen vorausgesetzt, nicht an Fristen gebunden. Die Bearbeitung der MA kann daher semesterübergreifend erfolgen. Die Abgabe der Abschlussarbeit jedoch, ist nach der Anmeldung an Fristen entsprechend der vorgesehenen Bearbeitungszeit gebunden. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ hierzu die für 365足彩投注_365体育投注@ geltende Prüfungsordnung.
? Detaillierte Informationen zur Masterarbeit in den Lehramtsstudieng?ngen
? Abgabemodalit?ten:
Die Abschlussarbeit kann in elektronischer oder gedruckter und gebundener Form erfolgen. N?here Informationen zu den Abgabemodalit?ten erhalten 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Die Best?tigung über die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit inkl. Abgabedatum sehen 365足彩投注_365体育投注@ in PAUL ca. 3 Tage nach der Abgabe unter der Option "Meine Prüfungen" unterhalb der Abschlussprüfung.
Bitte melden 365足彩投注_365体育投注@ sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase zu allen mündlichen und schriftlichen Prüfungen, zu den Studienleistungen bzw. qualifizierten Teilnahmen an. Sofern Ihnen die Anmeldung nicht m?glich ist, melden 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldephase im Zentralen Prüfungssekretariat Lehramt (bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ die Zust?ndigkeiten) oder beim PAUL-Support. Bitte überprüfen 365足彩投注_365体育投注@ Ihre Prüfungsanmeldungen nach der Anmeldet?tigkeit für das betreffende Semester immer in PAUL unter ?Meine Prüfungen“.
Ohne vorliegende Prüfungsanmeldung sind 365足彩投注_365体育投注@ nicht berechtigt an der Prüfung teilzunehmen.
Sollten 365足彩投注_365体育投注@ Anmeldung einer Prüfung vers?umt haben, melden 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte im Zentralen Prüfungssekretariat Lehramt. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ die Zust?ndigkeiten.
Sollten 365足彩投注_365体育投注@ die Anmeldung einer Studienleistung bzw. qualifizierten Teilnahme vers?umt haben, reichen 365足彩投注_365体育投注@ bitte das entsprechende Formular im ZPS ein.
Weitere FAQs zum Thema Prüfungsanmeldung finden 365足彩投注_365体育投注@ auf den PAUL Infoseiten unter folgendem Link.
Rücktritt ohne triftigen Grund:
Bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen.
Die Prüfungsabmeldungen erfolgen grunds?tzlich über PAUL->Meine Prüfungen. Die Prüfungsabmeldung muss in PAUL zweimal best?tigt werden. Bitte kontrollieren 365足彩投注_365体育投注@ direkt nach dem Abmeldevorgang, ob Ihre Prüfungsabmeldung erfolgreich war. Sofern Ihnen die Prüfungsabmeldung nicht m?glich ist, kontaktieren 365足彩投注_365体育投注@ bitte fristgem?? das ZPS. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ die Zust?ndigkeiten.
Weitere FAQs zum Thema Prüfungsabmeldung finden 365足彩投注_365体育投注@ auf den PAUL Infoseiten unter folgendem Link.
Rücktritt mit triftigem Grund (z.B. Krankheit):
Gem?? Prüfungsordnung muss der Grund für den Rücktritt dem Prüfungssekretariat unverzüglich, sp?testens jedoch nach fünf Werktagen schriftlich angezeigt und glaubhaft nachgewiesen werden (Original-Attest). Samstag ist ein Werktag!
Im Falle einer Erkrankung ist ein ?rztliches Attest mit Arztstempel und Unterschrift des Arztes, das sp?testens vom Prüfungstag datiert, im ZPS vorzulegen oder in PAUL hochzuladen (PAUL -> Studium -> Prüfungsverwaltung -> Antr?ge). Die Verwendung des Vordruckes für die Bescheinigung der Prüfungsunf?higkeit wird empfohlen.
Unter der Option "Prüfungsergebnisse" k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ in PAUL sehen, ob Ihrem Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung entsprochen wurde. Es ist m?glich, dass der Eintrag erst mit der Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse der jeweiligen Prüfung für 365足彩投注_365体育投注@ ersichtlich ist.
Grunds?tzlich gilt, dass eine bestandene Prüfung nicht wiederholt werden kann!
Die Wiederholungsmodalit?ten für eine nicht bestandene Prüfung finden 365足彩投注_365体育投注@ in der für 365足彩投注_365体育投注@ geltenden Prüfungsordnung.
Sobald 365足彩投注_365体育投注@ in PAUL sehen, dass alle Bewertungen Ihrer Leistungen eingetragen wurden, melden 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte per E-Mail im ZPS. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ die Zust?ndigkeiten. 365足彩投注_365体育投注@ werden automatisch durch das ZPS benachrichtigt, sobald die Abschlussdokumente abholbereit vorliegen. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ ferner die Hinweise zum Zeugnisversand.
Es werden keine beglaubigten Kopien der Abschlussdokumente angefertigt.
Informationen zu dem Beginn des Referendariats in NRW:
Allgemeine Informationen zum ?bergang in den Vorbereitungsdienst finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Seite des PLAZ. |
Sofern abzusehen ist, dass Ihre Abschlussdokumente bis zum 15. April (WiSe)/ 15. Oktober (SoSe) nicht abholbereit im ZPS vorliegen, stellen 365足彩投注_365体育投注@ bitte einen Antrag auf elektronische ?bermittlung des Masterabschlusses an das Ministerium für Schule und Bildung über PAUL. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ zwingend, dass 365足彩投注_365体育投注@ den Antrag nur stellen k?nnen, sofern alle endgültigen Bewertungen aller Leistungen in PAUL erfasst sind (4,0-Best?tigungen sind nicht ausreichend). Antr?ge die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Wichtiger Hinweis: Durch die ?bermittlung wird die Nachreichfrist eingehalten. Das Zeugnis muss bei der zust?ndigen Bezirksregierung nachgereicht werden, sobald dieses abholbereit im ZPS vorliegt. Auch wenn 365足彩投注_365体育投注@ an dem vorgenannten ?bermittlungsverfahren teilnehmen, so obliegt Ihnen als Bewerbenden auch nach erfolgter Einstellung weiterhin die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse bei der zust?ndigen Bezirksregierung! |
Die M?glichkeit der ?bermittlung der Masterabschlüsse durch die Universit?t zur Einhaltung der Nachreichfrist ist in §4 Abs. 3 S. 3 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehr?mter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) vom 10.04.2011 geregelt. |