Drittlandtransfer
Für eine zul?ssige Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Drittlandbezug (au?erhalb der EU) sind bestimmte Anforderungen zu beachten (Art. 44 ff. DS-GVO). Sofern es für ein Drittland nicht einen sog. Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gibt, sind im Regelfall weitere vertragliche Anforderungen zu erfüllen. Hier finden 365足彩投注_365体育投注@:
- Standardvertragsklauseln Modul EINS (?bermittlung an Verantwortlichen)
- EN: Standard Contractual Clauses Module ONE (C2C)
- Standardvertragsklauseln Modul ZWEI (?bermittlung an Auftragsverarbeiter)
- EN: Standard Contractual Clauses Module TWO (C2P)
Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ auch die für den Abschluss von solchen Vertr?gen vorhandene Prozessbeschreibung der UPB.
- Prozessbeschreibung: Auftragsverarbeitungsvertr?ge und Standarddatenschutzklauseln (Stand: 11.02.2022, UPB-intern)