365足彩投注_365体育投注@ sind krank! – Was nun?

Auf dieser Seite finden 365足彩投注_365体育投注@ wichtige Informationen rund um das Thema Arbeitsunf?higkeit.

Bei Fragen wenden 365足彩投注_365体育投注@ sich gerne an die jeweilige Ansprechpartnerin des Personaldezernates:

Sabrina Gelhoet - B1.225, 60 - 4297 (für das wissenschaftliche Personal)

Nicole Link - B1.225, 60 - 2783 (für das nichtwissenschaftliche Personal und die Hilfskr?fte)

Dagmar Rebbe - B1.228, 60 - 5295

 

Rechte und Pf­licht­en im Krankheits­fall

Müssen 365足彩投注_365体育投注@ dem Dienst krankheitsbedingt fernbleiben, teilen 365足彩投注_365体育投注@ dies bitte der Personalverwaltung über krankmeldungen-wp@zv.upb.de (wissenschaftliches Personal) oder krankmeldungen-np@zv.upb.de (nichtwissenschaftliches Personal) sowie der in Ihrem Bereich zust?ndigen Stelle mit. Dies gilt für wissenschaftliche Mitarbeitende ebenso wie für nichtwissenschaftliche Mitarbeitende.

Diese Meldung sollte bis sp?testens 10:00 Uhr des ersten Krankheitstages vorliegen. Grunds?tzlich soll hier auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit vom Dienst angegeben werden.

Die Meldepflicht gilt auch bei einer Arbeitsunf?higkeit im Ausland oder im Urlaub. Um ggf. Urlaub wieder gutschreiben zu k?nnen, müssen 365足彩投注_365体育投注@ die Erkrankung stets schon vom ersten Tag an durch ein ?rztliches Attest nachweisen.
Des Weiteren müssen 365足彩投注_365体育投注@ bei einer Erkrankung im Ausland die Arbeitsunf?higkeit und die voraussichtliche Dauer auch Ihrer Krankenkasse melden, wenn 365足彩投注_365体育投注@ in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind.

Daneben teilen 365足彩投注_365体育投注@ uns bitte auch immer mit, wenn ein Dritter Ihre Arbeitsunf?higkeit verursacht hat oder diese auf einem Arbeits- oder Wegeunfall beruht.

 

Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung / Weg der Krankmeldung

Dauert die Arbeitsunf?higkeit l?nger als drei Kalendertage (d.h. Wochenenden, Feiertage oder arbeitsfreie Tage werden mitgez?hlt), müssen 365足彩投注_365体育投注@ sich um eine ?rztliche Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (früher "Gelber Schein) kümmern. Wie 365足彩投注_365体育投注@ mit der jeweiligen Bescheinigung umgehen müssen und welche Abl?ufe bei der Krankmeldung notwendig sind, h?ngt davon ab, ob 365足彩投注_365体育投注@ noch eine Papierbescheinigung erhalten oder eine elektronische Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (eAU) erfolgt.

Die genauen Einzelheiten zum gesamten Meldeverfahren sowie unsere Kontaktdaten finden 365足彩投注_365体育投注@ in diesem Schaubild.

Um die Daten der eAU bei Ihrer Krankenkasse abrufen zu k?nnen, ben?tigen wir einige Daten von Ihnen. Deshalb benutzen 365足彩投注_365体育投注@ im Fall, dass Ihr Arzt* Ihre ?rztin Ihnen eine eAU ausgestellt hat, bitte dieses Formular.

WICHTIG! - Gesundmeldung

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ wieder gesund sind, melden 365足彩投注_365体育投注@ bitte bei Dienstaufnahme ebenfalls dem Personaldezernat über krankmeldungen-wp@zv.upb.de (wissenschaftliches Personal) oder krankmeldungen-np@zv.upb.de (nichtwissenschaftliches Personal) ab wann 365足彩投注_365体育投注@ wieder gesund sind (d.h. auch zum Wochenende oder an arbeitsfreien Tagen).

 

W?hrend der Arbeitsunf?higkeit zahlen wir Ihnen in der Regel für sechs Wochen Ihr Entgelt weiter wie bisher.
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ innerhalb von zw?lf Monaten (ab dem Beginn der ersten Erkrankung gerechnet) immer aufgrund derselben Krankheit erkranken, dann werden diese Krankheitstage aufsummiert, bis die vorgenannten sechs Wochen erreicht sind. Sollten 365足彩投注_365体育投注@ jedoch zwischen zwei einzelnen Erkrankungen l?nger als sechs Monate wieder gearbeitet haben, dann beginnt der sechsw?chige Entgeltfortzahlungsanspruch erneut.

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ keinen Anspruch auf Entgelt mehr haben, zahlt Ihnen w?hrend der Arbeitsunf?higkeit Ihre Krankenkasse ein Krankengeld.

Krankengeld k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren bekommen. Die 78 Wochen beginnen mit dem Tag, an dem der Arzt 365足彩投注_365体育投注@ erstmals wegen einer Krankheit krankgeschrieben hat. Kommt w?hrend Ihrer Arbeitsunf?higkeit eine weitere Krankheit hinzu, verl?ngert das nicht die Zahlung von Krankengeld. Die 78 Wochen sind die H?chstbezugsdauer für Krankengeld. Darauf werden alle Zeiten angerechnet, in denen

  • 365足彩投注_365体育投注@ wegen derselben oder einer hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunf?hig waren und
  • in denen 365足彩投注_365体育投注@ Krankengeld bekommen haben
  • oder Ihr Krankengeld ruhte, zum Beispiel, weil 365足彩投注_365体育投注@ noch Gehalt von uns bekommen haben.

 

H?he des Krankengeldes
Ihr Krankengeld betr?gt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts.


Haben 365足彩投注_365体育投注@ in den letzten zw?lf Monaten vor Beginn der Arbeitsunf?higkeit Einmalzahlungen erhalten? Dann berücksichtigt die Krankenkasse diese Zahlungen anteilig, wenn sie das Krankengeld für 365足彩投注_365体育投注@ berechnet. Zu den Einmalzahlungen geh?rt zum Beispiel die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld).


Der maximale Wert für das Krankengeld betr?gt 87,50 Euro kalendert?glich (Stand 2010). Wie von Ihrem Gehalt müssen 365足彩投注_365体育投注@ unter Umst?nden davon noch Beitr?ge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beitr?ge an die Krankenversicherung fallen aber nicht an.

Wie komme ich an das Krankengeld?
Ihre Krankenkasse übersendet Ihnen rechtzeitig vor der ersten Krankengeldzahlung einen sog. ?Auszahlungsschein“, auf dem der Arzt die weitere Arbeitsunf?higkeit bescheinigt. ?ber Ihre Krankenkasse k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ dann bei Bedarf weitere Auszahlungsscheine erhalten. Bei manchen Krankenkassen stehen die Formulare auch im Internet zur Verfügung bzw. das Verfahren wird gerade auf ein belegloses elektronisches Verfahren umgestellt. Gleichzeitig erhalten wir eine Aufforderung durch die Krankenkasse, Ihren Verdienst zu bescheinigen (sog. Verdienst- oder Entgeltbescheinigung). Diese Aufforderung wird von uns, sobald das Ende unserer Lohnzahlungsfrist feststeht, an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) nach Düsseldorf weitergeleitet. Dort werden dann die Angaben über die H?he Ihres Verdienstes erg?nzt und per elektronischem Datenaustausch an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Dieses Verfahren dauert leider seine Zeit und kann sich je nach Bearbeitungszeit beim LBV auch über mehrere Wochen hinziehen.


Auszahlung des Krankengeldes
Auf dem Auszahlschein best?tigt Ihr Arzt, dass 365足彩投注_365体育投注@ arbeitsunf?hig krank waren und es eventuell noch weiter sind.  Dann senden 365足彩投注_365体育投注@ Ihrer Krankenkasse den Auszahlschein unterschrieben zu und 365足彩投注_365体育投注@ bekommen Ihr Krankengeld. Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. Die Krankenkasse zahlt es Ihnen für die Zeit ab dem Ende der Gehaltszahlungen des Arbeitsgebers bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt den Auszahlschein unterschrieben hat. Krankengeld wird kalendert?glich gezahlt. Erhalten 365足彩投注_365体育投注@ Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat, so wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.

Zus?tzlich zum Krankengeld zahlt die Universit?t als tarifliche Zusatzleistung einen Zuschuss in H?he der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld und Ihrem Nettoentgelt. Das Bruttokrankengeld ist dabei das Krankengeld vor der Minderung um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Das Nettoentgelt ist das Bruttoentgelt vermindert um die gesetzlichen Abzüge (Steuern und Arbeitnehmerbeitr?ge zur Sozialversicherung, jedoch ohne VBL-Umlage). Sollten 365足彩投注_365体育投注@ bereits vor dem 01.07.1994 bei der Universit?t Paderborn eingestellt worden sein, wird als Zuschuss die Differenz zwischen dem Nettokrankengeld und dem Nettoentgelt ausgezahlt. Das Nettokrankengeld ist das bereits um die Arbeitnehmeranteile verringerte Krankengeld und entspricht damit dem Betrag, der Ihnen von der Krankenkasse ausbezahlt wird.

Dauer der Zuschusszahlung
Der Dauer dieser Leistung h?ngt von Ihrer Zugeh?rigkeit zur Universit?t Paderborn ab und wird bei einer Besch?ftigungszeit
- von mehr als einem Jahr l?ngsten bis zum Ende der 13. Woche und
- von mehr als drei Jahren l?ngstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunf?higkeit gezahlt.

Zur Besch?ftigungszeit z?hlen auch Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber, für den der TV-L Anwendung findet.


Wie komme ich an den Krankengeldzuschuss?
Um die H?he des Zuschusses berechnen zu k?nnen, ben?tigt das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) einen Nachweis über die H?he der Leistungen, die 365足彩投注_365体育投注@ von Ihrer Krankenkasse erhalten bzw. erhalten haben. Ihre Krankenkasse wird Ihnen in jedem Fall eine Abrechnung über das ausgezahlte Krankengeld zusenden. Bitte reichen 365足彩投注_365体育投注@ eine Kopie davon an das LBV in Düsseldorf weiter. Manche Krankenkassen übernehmen das Verfahren auch für 365足彩投注_365体育投注@, wenn 365足彩投注_365体育投注@ sich mit der Weitergabe der Daten einverstanden erkl?ren. Bitte fragen 365足彩投注_365体育投注@ bei Ihrer Krankenkasse nach.

365足彩投注_365体育投注@ waren l?nger krank und m?chten schrittweise zurück in Ihren Beruf? Dies ist durch eine stufenweise Wiedereingliederung an Ihrem Arbeitsplatz m?glich. Dabei stimmen 365足彩投注_365体育投注@ sich eng mit Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse, Ihrem Vorgesetzten und dem Personaldezernat ab, um sich schrittweise wieder an Ihre volle Arbeitsleistung zu gew?hnen. Dies nennt sich stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Wie belastbar 365足彩投注_365体育投注@ sind, stellt Ihr Arzt fest. Aufgrund dieser aktuellen Belastungsf?higkeit arbeiten 365足彩投注_365体育投注@ bei dem sanften Einstieg in Ihre Berufst?tigkeit zun?chst weniger Stunden pro Woche als bisher. Auch Ihre Aufgaben k?nnen dabei geringer und leichter sein. So nehmen 365足彩投注_365体育投注@ allm?hlich Ihre Berufst?tigkeit wieder bis zum ursprünglichen Umfang auf.
Dieses Verfahren zur Wiedereingliederung ist für 365足彩投注_365体育投注@ und für uns als Arbeitgeber freiwillig. Es kann nur umgesetzt werden, wenn 365足彩投注_365体育投注@ und Ihr Vorgesetzter dem zustimmen.

Dauer
In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung zwischen vier und acht Wochen. Wenn medizinische Gründe vorliegen, kann sie auch l?nger dauern.


Der Wiedereingliederungsplan
Sind 365足彩投注_365体育投注@ mit einer Wiedereingliederung einverstanden, erstellt Ihr behandelnder Arzt zun?chst einen Wiedereingliederungsplan. Darin legt er fest, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zum ursprünglichen Umfang angehoben werden soll, damit 365足彩投注_365体育投注@ wieder voll am bisherigen Arbeitsplatz arbeiten k?nnen. Der Plan enth?lt Angaben zu

  •  der Abfolge und Dauer der einzelnen Stufen,
  • den T?tigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollen, und
  •  den notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz, die zu berücksichtigen sind.

Anschlie?end müssen 365足彩投注_365体育投注@ ihn unterschreiben und dem Personaldezernat vorlegen. Dort wird geprüft, ob es dienstliche Bedenken gegen eine Wiedereingliederung gibt. In der Regel ist das nicht der Fall, so dass der Wiedereingliederungsplan auch dort unterschrieben und dann von Ihnen an Ihre Krankenkasse weitergeleitet werden kann. Dann beginnen 365足彩投注_365体育投注@ mit Ihrer Wiedereingliederung.


So unterstützt 365足彩投注_365体育投注@ Ihr Arzt
Ihr Arzt überprüft, wie Ihre stufenweise Wiedereingliederung verl?uft. Wenn erforderlich, passt er den Behandlungsplan an Ihre individuelle gesundheitliche Situation an.


Ihr Krankengeld w?hrend der Wiedereingliederung
W?hrend der schrittweisen Wiederaufnahme der Arbeit sind 365足彩投注_365体育投注@ formal weiterhin arbeitsunf?hig krank und erhalten deshalb auch kein anteiliges Arbeitsentgelt. Nehmen 365足彩投注_365体育投注@ an der Gleitzeit teil, müssen Ihre Anwesenheitszeiten nicht im Gleitzeitsystem verbucht werden.


Wiedereingliederung nach einer Rehabilitation
Eine stufenweise Wiedereingliederung k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ auch nach einer ambulanten oder station?ren Rehabilitation durchführen, die Ihnen Ihre Rentenversicherung bewilligt hat. ?ber die M?glichkeiten und Modalit?ten einer schrittweisen Eingliederung sprechen 365足彩投注_365体育投注@ mit Ihrem Arzt in der Rehabilitationseinrichtung bereits, w?hrend 365足彩投注_365体育投注@ dort sind. Er erstellt auch den Wiedereingliederungsplan für 365足彩投注_365体育投注@.

 

?bergangsgeld vom Rentenversicherungstr?ger
W?hrend Ihrer Wiedereingliederung nach einer Rehabilitation zahlt Ihnen der Rentenversicherungstr?ger das ?bergangsgeld, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Daher erhalten 365足彩投注_365体育投注@ in dieser Zeit kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Informationen zum ?bergangsgeld erhalten 365足彩投注_365体育投注@ bei Ihrer Rentenversicherung.

Kuren gibt es sowohl ambulant als auch station?r. Einige Kuren dienen der Vorsorge, andere der Rehabilitation.
Vorsorgekuren setzen beim noch weitgehend gesunden Menschen an. Die Rehabilitation hilft demjenigen, der schon ernsthaft krank ist.

Ambulant vor station?r
Grunds?tzlich sind ambulante Kuren das erste Mittel der Wahl. Station?re Kuren kommen erst dann infrage, wenn ambulante Behandlungen und Kuren nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind. Ihre Krankenkasse entscheidet im Zweifelsfall auf der Basis eines medizinischen Gutachtens, welche Form sinnvoll ist. Nach M?glichkeit berücksichtigt sie dabei auch Ihre Wünsche.


Ambulante Kuren
Die ambulante Kur dient der Vorsorge. Dabei quartieren 365足彩投注_365体育投注@ sich selbst in einem staatlich anerkannten Kurort ein. Dort erhalten 365足彩投注_365体育投注@ die Kurbehandlungen in einem ?rtlichen Gesundheits- oder Kurzentrum. Mit einer ambulanten Kur k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ verhindern, dass 365足彩投注_365体育投注@ erkranken oder dass sich Ihre Krankheit verschlimmert. Die ambulanten Kuren finden in staatlich anerkannten Kurorten statt. 365足彩投注_365体育投注@ werden deshalb umgangssprachlich auch als "Badekuren" bezeichnet und dauern in der Regel zwei bis drei Wochen. W?hrend der ambulanten Kur gelten 365足彩投注_365体育投注@ in der Regel als arbeitsf?hig und sind nicht von Ihrem Arzt krankgeschrieben. Zur Durchführung dieser Art von Kur müssen 365足彩投注_365体育投注@ deshalb Ihren Erholungsurlaub einsetzten.


Station?re Kuren
Bei einer station?ren Vorsorge- oder Rehabilitationskur fahren 365足彩投注_365体育投注@ zur Behandlung in eine anerkannte Kur- oder Rehabilitationsklinik. 365足彩投注_365体育投注@ wohnen dort und erhalten alle Therapien und Anwendungen, die für Ihre spezielle Erkrankung oder Gesundheitsst?rung notwendig sind. Station?re Kuren dauern in der Regel drei Wochen. Wenn durch die Kur Ihre Erwerbsf?higkeit erhalten werden soll, ist der jeweilige Rentenversicherungstr?ger, d.h. die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Tr?ger der Ma?nahme. Die entsprechenden Antr?ge k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ auch bei Ihrer Krankenkasse erhalten.


Was sind Mutter- oder Vater-Kind-Kuren?
Für Mütter und V?ter, die durch ihre Elternrolle erheblich belastet und au?erdem gesundheitlich beeintr?chtigt sind, gibt es besondere Mutter- oder Vater-Kind-Kuren. Dabei handelt es sich um station?re Kuren, die in einer zugelassenen Kurklinik stattfinden. 365足彩投注_365体育投注@ dienen der Vorsorge oder der Rehabilitation und dauern in der Regel drei Wochen.


Ambulante Rehabilitation
Darunter versteht man eine Rehabilitation in der N?he Ihres Wohnortes in einer zugelassenen Reha-Einrichtung (an 4-6 Stunden pro Tag) ohne dass 365足彩投注_365体育投注@ in dieser Einrichtung übernachten. Eine solche ambulante Rehabilitation kann nach schwerwiegenden Operationen oder bei chronischen Krankheiten sinnvoll sein, wenn keine station?re Rehabilitation angezeigt ist. 365足彩投注_365体育投注@ dauert in der Regel bis zu drei Wochen. Wenn durch die Kur Ihre Erwerbsf?higkeit erhalten werden soll, ist der jeweilige Rentenversicherungstr?ger, d.h. in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Tr?ger der Ma?nahme.

 

So beantragen 365足彩投注_365体育投注@ die Kur
Für alle Kuren gilt: Der erste Weg führt 365足彩投注_365体育投注@ zu Ihrem behandelnden Arzt. Mit ihm besprechen 365足彩投注_365体育投注@, welche Therapien und Heilmittel aus medizinischer Sicht für 365足彩投注_365体育投注@ notwendig sind und ob 365足彩投注_365体育投注@ eine ambulante oder eine station?re Kur oder Rehabilitation ben?tigen. Zusammen mit Ihrem Arzt stellen 365足彩投注_365体育投注@ dann den Antrag auf die Kur.

 

Kurbewilligung
Wenn es sich um eine Rehabilitationsma?nahme handelt, die der Erhaltung Ihrer Erwerbsf?higkeit dient, ist Tr?ger der Kur in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Bund. 365足彩投注_365体育投注@ trifft die Entscheidung über Ihren Antrag durch einen bewilligenden oder ablehnenden Bescheid. Im Falle einer Bewilligung wird die Rehabilitationseinrichtung, Art, Dauer, Umfang, Beginn sowie die Durchführung der Rehabilitationsleistungen festgelegt. Darüber hinaus enth?lt der Bescheid den Namen und die Anschrift der Kureinrichtung. Bei station?ren Kuren erhalten 365足彩投注_365体育投注@ auch immer eine Ausfertigung der Mitteilung, die ?für den Arbeitgeber“ bestimmt ist. Bitte reichen 365足彩投注_365体育投注@ dieses Exemplar so bald wie m?glich im Personaldezernat (Frau Rebbe, Frau Gelhoet) ein.
Der Beginn der Leistung wird Ihnen direkt von der Kurklinik mitgeteilt. Die Personalverwaltung ben?tigt auch hiervon eine Kopie. Sollte Ihr Kuraufenthalt über den zun?chst bewilligten Zeitraum noch verl?ngert werden, melden 365足彩投注_365体育投注@ dies bitte m?glichst bald dem Personaldezernat und schicken uns eine entsprechende Bescheinigung zu.


Entgeltfortzahlung w?hrend der Kur
Ma?nahmen einer medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gelten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz als unverschuldete Arbeitsunf?higkeit. Die Regelungen zur Entgeltfortzahlung entsprechen daher denjenigen, die für eine ?normale“ Erkrankung vorgesehen sind.

Der Arbeitgeber ist grunds?tzlich zur Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen verpflichtet. Auch hier gilt aber, dass ggfls. Zeiten einer Vorerkrankung innerhalb der letzten sechs Monate aufgrund derselben Ursache auf den Entgeltfortzahlungsanspruch angerechnet werden.

Liegen keine Vorerkrankungen vor und dauert Ihre Kur weniger als sechs Wochen, ist von Ihnen insoweit nichts weiter zu veranlassen.

Soweit die Entgeltfortzahlung allerdings ganz oder teilweise entf?llt, weil die 6-Wochen-Frist überschritten wurde, haben 365足彩投注_365体育投注@ für die Zeit der Reha-Leistung grunds?tzlich einen Anspruch auf ein sog. ?bergangsgeld vom Tr?ger der Kur.

Damit in einem solchen Fall Ihr ?bergangsgeld rechtzeitig berechnet und ausgezahlt werden kann, ben?tigen wir von Ihnen den Vordruck ?Entgeltbescheinigung“, der Ihnen zusammen mit den sonstigen Kurunterlagen zugesandt wird. Die Bescheinigung k?nnen wir allerdings erst kurz vor Beginn Ihrer Kur bearbeiten, da wir alle eventuellen Vorerkrankungszeiten erfassen müssen.

Auch dieses Formular senden wir dann zur Vervollst?ndigung an das Landesamt für Besoldung und Versorgung nach Düsseldorf, wo die Daten über Ihren Verdienst erg?nzt werden und das Formular an den Tr?ger der Reha-Leistung
weitergeleitet wird.

Der gesetzliche Eigenanteil
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Kur f?llt in der Regel ein pauschaler Eigenanteil bzw. eine Zuzahlung an. Auf Antrag k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen, wenn 365足彩投注_365体育投注@ dadurch unzumutbar belastet würden. Das Antragsformular dafür erhalten 365足彩投注_365体育投注@ beim Tr?ger Ihrer Kurma?nahme.


Die Kur ist zu Ende
Am Ende der Kur erhalten 365足彩投注_365体育投注@ von Ihrer Kureinrichtung eine Entlassungsmitteilung, wonach 365足彩投注_365体育投注@ die Kur entweder arbeitsf?hig oder arbeitsunf?hig beendet haben. Diese Bescheinigung reichen 365足彩投注_365体育投注@ bitte dem Personaldezernat ein und melden sich bei Dienstaufnahme zun?chst dort wieder zurück.