Forschungs­gro?ger­?te (Art. 91b GG)

Was ist ein Forschungsgro?ger?t?

Im Rahmen der Neuregelungen der F?deralismusreform im Bereich der Hochschulfinanzierung wurde mit dem 01.01.2007 ein DFG-F?rderprogramm "Forschungsgro?ger?te" eingerichtet (Art. 91b GG). Hierin werden Gro?ger?te an deutschen staatlichen Hochschulen und nicht staatlichen, institutionell akkreditierten Hochschulen gef?rdert. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch die DFG und das Sitzland der Hochschule. F?rderungsf?hige Investitionsvorhaben f¨¹r die Hochschulforschung m¨¹ssen sich durch herausragende wissenschaftliche Qualit?t und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Ger?te m¨¹ssen weit ¨¹berwiegend der Forschung dienen. Dies ist dann der Fall, wenn die Notwendigkeit ihrer Beschaffung und ihrer Nutzung allein mit dem Einsatz in der Forschung begr¨¹ndet wird. Die Investitionssumme muss bei Fachhochschulen jeweils ¨¹ber 100 T € und bei den ¨¹brigen Hochschulen ¨¹ber 200 T € liegen.

Ein Gro?ger?t ist die Summe der Ger?teteile einschlie?lich Zubeh?r, die f¨¹r einen vorgesehenen Betriebszustand eine Betriebseinheit bildet. Zwischen dem Grundger?t (einschlie?lich Software) und dem Zubeh?r - dazu k?nnen auch die f¨¹r den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Erg?nzungen oder Hilfsmittel geh?ren - soll eine angemessene Relation bestehen.

Wie werden Forschungsgro?ger?te finanziert?

Die Gro?ger?teantr?ge, die zu jeder Zeit eingereicht werden k?nnen, werden nach Ma?gabe der jeweiligen Landesregelungen bei der DFG vorgelegt. Die L?nder bzw. ggf. die Hochschulen versichern dabei die 50%ige Kofinanzierung. Der Eigenanteil der Hochschule liegt bei 10%.

Wie werden Antr?ge auf Forschungsgro?ger?te gestellt?

Die Antragsunterlagen werden nach den Vorgaben der DFG und nach Abstimmung mit der Hochschulverwaltung durch den antragstellenden Hochschullehrer im Elan-Portal der DFG hochgeladen. Das Elan-System generiert daraufhin ein Quittungsdokument, welches von dieser Person unterschrieben an die zust?ndigen Stellen in der Hochschulverwaltung weitergeleitet wird. Der Antrag wird dann mit dem vollst?ndig unterschriebenen Quittungsdokument von der Hochschule an das jeweils zust?ndige Wissenschafts- oder Kultusministerium und von dort an die DFG weitergeben.