In­form­a­tion­en für Stud­i­er­ende

Die Zust?ndigkeit der*des UPB-Datenschutzbeauftragten gilt gem. Art. 39 Abs. 1 DS-GVO für den Verantwortlichen (Hochschulleitung) und seine Besch?ftigten, nicht für Studierende. Sofern Studierende eigenst?ndig personenbezogene Daten verarbeiten (v.a. im Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen), müssen sich diese zwecks Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen durch ihre Betreuer*innen beraten lassen.

Mit dem Handout Datenschutz in der Forschung k?nnen Studierende und Betreuende sich über die grundlegenden datenschutzrechtlichen Anforderungen informieren. Bei z.B. der Erstellung von Dokumenten sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, da s?mtliche Hilfsmaterialien für die UPB als Verantwortliche (?ffentliche Stelle) angefertigt wurden, nicht jedoch für Studierende, die bei eigenst?ndigen Forschungsarbeiten selbst Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO sind. Infsofern gibt es u.a. ?nderungserfordernisse hinsichtlich Kontaktdaten, Betroffenenrechten usw. Hinweise für die Erstellung von Dokumenten für eigenst?ndige studentische Forschungsarbeiten bietet diese Informationsseite des PLAZ der UPB. Die Informationen k?nnen auch eine Hilfestellung für Studierende au?erhalb des Bereiches des Bildungsforschung sein.