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Du befasst dich wissenschaftlich mit der franz?sischen Sprache, Kulturen und Literaturen der franz?sischsprachigen L?nder und deren Vermittlung im Unterricht. Dabei analysierst du die franz?sische Sprache, entdeckst andere Kulturen, liest und erf?hrst Literatur, perfektionierst deine Sprachkenntnisse und lernst wie man Schüler*innen zur interkulturellen Kommunikationsf?higkeit führt.
Restricted admission means that there is a limited number of places available in the degree programme (NC = numerus clausus = closed number). As a rule, there are more applicants than places, therefore a selection procedure is used.
Free admission means that there are sufficient places available in the degree program. All applicants therefore receive an acceptance letter and are guaranteed enrollment if all enrollment requirements are met (e.g. aptitude tests, language tests or internships).
Bis zur Bachelorarbeit muss die Kenntnis zweier Fremdsprachen nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis). Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen. Wer eine berufliche Fachrichtung gew?hlt hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen. Weitere Informationen findest du hier.
Zum Studium des Unterrichtsfaches Franz?sisch im Rahmen des Bachelorstudiengangs Lehramt an Berufskollegs hat Zugang, wer über Franz?sischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Franz?sischkenntnisse k?nnen insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch Abiturzeugnisse aus NRW, aus denen sich ergibt, dass Franz?sisch als fortgeführte Fremdsprache mindestens am Ende der Einführungsphase oder als neu einsetzende Fremdsprache am Ende der Qualifikationsphase 2 der gymnasialen Oberstufe mit mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs) abgeschlossen wurde. Ferner k?nnen die Franz?sischkenntnisse durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant) nachgewiesen werden. Das vorgelegte Zertifikat darf nicht ?lter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Es ist eine einschl?gige fachpraktische T?tigkeit von 12 Monaten als Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen T?tigkeit soll vor Abschluss des Masterstudiums geleistet werden. Der Nachweis ist keine Einschreibungsvoraussetzung.