Ge­b¨¹h­ren und Bei­tr?­ge

Semestergeb¨¹hren

Die Geb¨¹hren f¨¹r das Sommersemester 2025 belaufen sich insgesamt auf 279,80 € und setzen sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag

98,00 €

AStA

12,50 €

Deutschlandsemesterticket

167,00 €

Kulturbeitrag

2,30 €


Wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren und sich einschreiben lassen m?chten, erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ ausf¨¹hrliche Informationen hierzu per E-Mail oder (bei einer Bewerbung f¨¹r ein zulassungsbeschr?nktes Studium) in Ihrem Zulassungsbescheid.

Wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ bereits eingeschrieben sind, erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ fr¨¹hzeitig eine E-Mail mit relevanten Informationen zur R¨¹ckmeldung.

F¨¹r Urlaubssemester ist H?he der Semestergeb¨¹hren abh?ngig vom Beurlaubungsgrund.


Gasth?rerbeitrag

F¨¹r eine Gasth?rerschaft wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben. Kontodaten und weitere Zahlungsinformationen erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ nach dem Eingang Ihrer Bewerbung per E-Mail.


Zweith?rerbeitrag

F¨¹r die "Kleine Zweith?rerschaft" wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben.


Hinweis zur Studienfinanzierung

Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums, auch in finanziellen Notsituationen, erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ auf den Seiten des AStA Sozialb¨¹ros und des Studierendenwerks. Hilfe zum Thema BAf?G finden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ hier.

R¨¹­ck­mel­dung

Soll das Studium nach Semesterablauf an der Universit?t Paderborn fortgesetzt werden, ist die R¨¹ckmeldung erforderlich. Diese gilt als vorgenommen, wenn die Semestergeb¨¹hren in voller H?he fristgerecht auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind.

R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Sommersemester 2025: 21.03.2025

Kontoinhaber: Universit?t Paderborn
Geldinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE74 4765 0130 1010 0376 93
BIC: WELADE3LXXX

Geben 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ als Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.

Ob 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ erfolgreich zur¨¹ckgemeldet sind, k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ in PAUL unter Meine Daten > Pers?nliche Daten > Semesterstatus einsehen.


F¨¹r die R¨¹ckmeldung zur "Gro?en Zweith?rerschaft" im Sommersemester 2025 muss die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule bis zum 31.03.2025 im Studierendensekretariat eingehen. Ausnahme: Studierende des Faches Musik im Lehramt GyGe, die als Ersth?rende an der Hochschule f¨¹r Musik in Detmold eingeschrieben sind sowie Studierende mit den beruflichen Fachrichtungen Ern?hrungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit Lebensmitteltechnik im Lehramt BK, die an der Technischen Hochschule OWL als Ersth?rende eingeschrieben sind, sind von der R¨¹ckmeldepflicht ausgenommen.

Die Zulassung zur "Kleinen Zweith?rerschaft" erfolgt stets nur f¨¹r die Dauer eines Semesters. Wenn weiterhin Interesse besteht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.


Wichtige Hinweise:

  • Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen (in den An- und Abmeldephasen) ist erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Universit?t Paderborn m?glich.

  • Planen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ die Bearbeitungszeit Ihrer Bank (Zeit zwischen ?berweisung und Zahlungseingang) ein. Es z?hlt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Universit?tskonto.

  • Zahlungen, die ohne oder mit falscher Matrikelnummer eingehen und die nicht zugeordnet werden k?nnen, werden zur¨¹ck¨¹berwiesen und es erfolgt keine R¨¹ckmeldung.

  • Bei Zahlungen, die unter Angabe der Bewerbungsnummer eingehen, erfolgt keine R¨¹ckmeldung.

  • Bei nicht fristgerechter R¨¹ckmeldung wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.

Er­stat­tung der Se­mes­ter­ge­b¨¹h­ren

Die Semestergeb¨¹hren k?nnen innerhalb bestimmter Fristen aus folgenden Gr¨¹nden ganz oder teilweise erstattet werden:

Schwerbehinderung

Personen mit Schwerbehinderung, die nach dem SGB IX zur kostenfreien Nutzung des ?ffentlichen Personenverkehrs berechtigt sind, erhalten auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) eine Erstattung des Semesterticktes.

 

Beurlaubung

Bei einer Beurlaubung besteht die M?glichkeit, sich auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) das Semestertickt erstatten zu lassen. Der Antrag ist vor Beginn des Urlaubssemesters (d. h. bis 30.09./ 31.03.) zu stellen. Zudem wird bei einer Beurlaubung aufgrund von Krankheit, Studium an einer ausl?ndischen Hochschule, anerkannter Dienst oder Schwangerschaft der Sozialbeitrag automatisch erstattet, sofern der Beitrag von dem*der Antragsteller*in zun?chst ¨¹berwiesen wurde.

 
Exmatrikulation

Die Erstattung wegen Exmatrikulation erfolgt innerhalb der Fristen automatisch. Bei einer Exmatrikulation vor Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.) werden die gesamten Semestergeb¨¹hren erstattet. Bei einer Exmatrikultion nach Semesterstart bis zum 30.11. (WiSe) bzw. 31.05. (SoSe) erfolgt die Erstattung anteilig. Zu sp?teren Zeitpunkten erfolgt keine Erstattung.

 

Nichtaufnahme des Studiums

Wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren, aber zum Folgesemester eingeschrieben wurden und das Studium nun doch nicht aufnehmen k?nnen, ist es m?glich bis zum Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.), formlos (per E-Mail) einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs.

 
Aufenthalt au?erhalb Ticket-Geltungsbereich Wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ sich f¨¹r mindestens drei Monate au?erhalb des Geltungsbereiches des Deutschlandsemestertickets aufhalten, k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ die Erstattung des Ticketbeitrages beantragen. (PAUL > Studium > Antr?ge)