HRK-Mit­glie­der­grup­pe Uni­ver­si­t?­ten: Re­gie­rungs­ent­wurf zum NRW-Hoch­schul­ge­setz ist ein Irr­weg

Die Mitgliedergruppe der Universit?ten in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich mit dem Regierungsentwurf vom 25.3.2014 für ein "Hochschulzukunftsgesetz" in Nordrhein-Westfalen ausführlich befasst und Experten des Hochschulrechts angeh?rt. Die Mitgliedergruppe Universit?ten ist bestürzt über den Versuch des massiven Eingriffs des Landes in die Wissenschaftsfreiheit sowohl in der Forschung wie in der Lehre. Hohe Regelungsdichte und überbordende Bürokratisierung kennzeichnen diesen Entwurf. Das Gesetz wird die Wettbewerbsf?higkeit der nordrhein-westf?lischen Hochschulen gef?hrden. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund ihrer au?erordentlich positiven Leistungsentwicklung in den zurückliegenden Jahren (Bew?ltigung doppelter Abiturjahrg?nge, deutlicher Anstieg der Forschungsst?rke), die sie in Eigenverantwortung erzielt haben.

Die Zukunftsf?higkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ist, auch im Hinblick auf Wohlstand und Arbeitspl?tze, in besonderem Ma?e abh?ngig von der Innovationskraft der Wissenschaft. Die hier vorgezeichnete Entwicklung birgt ein Risiko für den gesamten Wissenschaftsstandort Deutschland. Die Hochschulrektorenkonferenz wird sich deshalb anl?sslich ihrer Mitgliederversammlung im Mai erneut mit diesem Regierungsentwurf besch?ftigen und über weitere Aktivit?ten entscheiden. Die Mitgliedergruppe Universit?ten erwartet von der nordrhein-westf?lischen Landesregierung und dem Parlament eine Abkehr von diesem für alle Hochschulen sch?dlichen Irrweg.
 

Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
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